Beiträge von Evemary_Pablo

    Zitat

    Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken und sehe einiges zu eng, aber ich möchte halt nichts falsch machen. Es wird mein erster Hund und ich möchte eben auf alles vorbereitet sein, auch wenns um den Urlaub usw. geht. :???:
    Aber das scheint ja nun nicht so das Problem zu sein :roll:

    hi woelfchen,

    ich finde es gut, wenn man sich vorher soviele gedanken macht :gut:

    nach hessen solltest du nach möglichkeit nicht ziehen, denn da steht der rotti seit dem 01.01.09 auf der rasseliste :sad2:

    nach frankreich würde ich mit nem rotti auch nicht fahren, wurde ja schon gesagt. niederlande ist aber kein problem, die regelung mit den pitbull-artige hunden, die beschlagnahmt und eingeschläfert wurden, ist aufgehoben.

    @ Liane

    Danke, da werd ich mich mal schlau machen. Wenn ich nicht weiterkomme, mail ich Dich mal an, okay?

    Wegen den Hunden aus anderen BLn, die hier in Hessen gelistet sind, aber im eigenen BL nicht, die dürfen dann wohl nicht nach Hessen einreisen. Der Rottweiler ist ja z.B. auch nicht auf vielen Listen... die Rotti-Halter können dann wohl Hessen auch großräumig umfahren :???:

    Um so mehr ein Grund, endlich mal aktiv zu werden :gut:

    @ Liane

    Ist das bei der Exotenhaltung auch so ein Krampf? Da kenn ich mich leider nicht mit aus, aber das werd ich mir auch mal genauer anschauen.

    @ nabadaishi

    Isch denk dran, keine Angst :D :gut:

    So, jetzt noch mal kurz zu der Sache mit den Besuchern aus anderen Bundesländern. Für NRW hat sich jemand direkt beim OA Ffm. erkundigt und dies ist das Ergebnis (der Einfachheit halber, kopier ich gerade den Text hierein):


    "Ich habe mir die I-net-Seite vom OA Frankfurt gesucht, die pdf-Datei zum Anmelden eines gefährlichen Hundes angeklickt und die dort angegebene Telefonnummer angerufen.

    Die Dame dort war wirklich nett, verstand aber gar nicht, das ich so umständlich sei und irgendwas anerkennen lassen wolle... Das gelte nur für Hunde, die dort angemeldet werden sollen. Als Besucher mit einem solchen Hund müsse ich nur die Unterlagen mitführen, die ich hier aus NRW habe. Aus diesen würde ja hervorgehen, das ich zum Halten eines solchen Hundes berechtigt sei. Dann wäre das alles kein Problem, ich solle nur die Leinenpflicht beachten und an den "Kofferanhänger" am Halsband denken.

    Ich habe jetzt für mich beschlossen, das ich das so hinnehme, alle meine NRW-Papiere mitschleppe und mich ansonsten auf dieses Gespräch und auf § 17 berufe, Ende..."

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    Wir haben das alles aber auch noch schriftlich angefordert und ich gebe Bescheid, sobald wir Antwort haben.

    Es steht natürlich jedem frei, sich selbst direkt beim OA Frankfurt zu erkundigen (vielleicht gibts ja dann bald ne Besucherregelung :D )