Zitat
@ Betty_R: Leider kenne ich mich mit der Listenhundeverordnung in Hessen nicht aus. Klar mache ich einen Bogen um sie. Mir geht es aber ums Prinzip.
@ wiosna: Ich weiß nicht ob sie wirklich eine Haftpflicht für ihren Hund hat, aber soweit ich weiß ist das doch in Hessen pflicht wenn man einen SoKa halten möchte oder?
haftpflicht ist pflicht bei einem listenhund, leinenpflicht besteht nicht (ausser dort, wo für alle leinenpflicht herrscht), wenn der wesenstest bestanden wurde.
in § 9 der hessischen VO steht:
"(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters
sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit
positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der
Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von
dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter."
quelle: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdf