ZitatGrundgütiger, ich habe mir gerade die Hundeverordnung von NRW angesehen. Wie sind DIE denn drauf?
Also erstens hätte der Staff einen Maulkorb tragen müssen, steht da.
... oder er hatte eine maulkorbbefreiung
ZitatAllerdings haben die auch sowohl den Mastino Napolitano als auch den "Römischen Kampfhund" in Liste I (was ist denn der römische Kampfhund? Lt. Recherche gibt es diese Rasse gar nicht, genau wie den "chinesischen Kampfhund")
der mastino neapolitano ist liste 2. wegen den anderen... du hast bestimmt diese liste hier gefunden
http://www.hunde-trainer.net/Kampfhunde-Verordnung%20NRW.pdf
die ist aber veraltet. dann gibt es noch die 20/40-regelung in nrw.
ZitatMach ich jetzt einen Denkfehler oder haben diejenigen, die diese Liste erstellt haben, überhaupt gar keine Ahnung?
nein, du machst keinen denkfehler. ist schon so, dass sich da kein bundesland, welches eine rasseliste hat, nach den wissenschaftlichen ergebnissen orientiert. leider. ausser in niedersachsen und (noch) in thüringen gibt es in jedem bundesland eine eigene rasseliste. manche haben drei rassen gelistet, manche bis zu 19 (bayern, die auch noch den "bandog" als gefährlichen hund führen.