Beiträge von Evemary_Pablo

    Zitat

    :sad2: was für ein furchtbarer Zwiespalt :/
    Bitte warte noch mit dem Einschläfern, bis Pepps dir zeigt, wann der Zeitpunkt gekommen ist.
    Ich glaube sie kämpft immer noch =)

    Rat-und sprachlos, Britta

    ich möchte mich britta gerne anschließen... aber wahrscheinlich ist es auch nur ein an-den-strohhalm-klammern und ich vertraue dir kathrin, dass du die richtige entscheidung triffst, ich möchte es nur nicht wahrhaben...

    hier noch was offizielles

    "Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot

    Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

    Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
    Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
    Diensthunde und Behindertenbegleithunde,

    soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes)."

    quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_st…unde/index.html

    also, touris mit "gefährlichen" hunden dürfen - soweit der urlaub nicht länger als vier wochen dauert - hier in deutschland ihr geld lassen.

    hunde, die in deutschland waren, bevor sie ins ausland verbracht wurden, dürfen auch wieder einreisen

    hi manu,

    ufffz, verzwickte lage.

    wegen der staff-hündin müsste ich mich auch erst mal schlau machen, wie das ist, wenn der hund von deutschland nach spanien verbracht wurde und jetzt wieder zurück will... wegen dem pit, der aus spanien ist, sehe ich leider gar keine möglichkeit nach deutschland zu kommen :-( elendiges import-verbot :headbash:

    ein listenhundhalter in hessen braucht eine haltegenehmigung, polizeiliches führungszeugnis (für die haltegenehmigung), der hund braucht nen wesenstest und der halter muss die sachkunde mit dem hund (oder den hunden) zusammen machen. wenn das alles erfüllt wurde, dann kann der hund/die hunde hier leinen- und maulkorblos laufen. zu beachten ist noch, dass listenhunde nur einzeln geführt werden dürfen. also würde das bei deiner freundin heißen - drei mal extra gassi pro hund pro tag oder sie hat eine zweite person, die dann aber auch die sachkunde mit dem hund machen müsste. selbst den chi dürfte sie nicht mitnehmen, wenn sie mit pit oder staff gassi geht...

    ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wenn deine freundin hier adressen (wesenstest etc.) braucht, sag mir bescheid