hier noch was offizielles
"Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes)."
quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_st…unde/index.html
also, touris mit "gefährlichen" hunden dürfen - soweit der urlaub nicht länger als vier wochen dauert - hier in deutschland ihr geld lassen.
hunde, die in deutschland waren, bevor sie ins ausland verbracht wurden, dürfen auch wieder einreisen