Zitat
Nicht zur Frage, aber zum Thema für die Hobbyjuristen:
Wieso IST es eigentlich unmöglich einen Listenhund mit nach Deutschland zu bringen? Wenn man sich an die Maßnahmen hält - also Wesenstest (für Maulkorb und Leine), Halterüberprüfung, Ü18, Haftpflicht - und bspw. noch zur Kastration verpflichtet (um 100%ig eine Vermehrung ausschließen zu können)?
war zwar keine frage, aber ich antworte trotzdem mal 
es gibt für die rassen american pit bull terrier, american staffordshire terrier, staffordshire bullterrier und bullterrier ein einfuhrverbringungsverbot.
daran ist für diese vier rassen nichts zu machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/BJNR053010001.html
einzige möglichkeit wäre, wenn man mit seinem ordnungsgemäß angemeldeten und auflagen-erfüllten listenhund bereits in deutschland gelebt hat und wieder einwandern will.
ansonsten gibt es nichts, was eine einfuhr dieser vier rassen rechtfertigt.
mir gefällt das nicht, mir gefallen auch die rasselisten und die 16 verschiedenen verordnungen und gesetze in deutschland nicht, ich finde auch die ausländischen gesetze nicht in ordnung. aber ich muss mich wohl oder übel daran halten.