Hallo
an Alle!
Ich habe folgendes Problem, welches ich jetzt auf die Fakten beschränke, um nicht zu weit auszuholen: Habe einen Welpen am 7. Januar mit Tierschutzvertrag gegen Schutzgebühr von Euro 150,00 verkauft. In dem Vertrag heißt es: "Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann." Und weiter: "Gezahlte Schutzgebühren und Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar."
Jetzt wurde mir von den neuen Eigentümern mitgeteilt, dass sie den Hund leider abgeben müssen, da er für ihre kranke Hündin zu dominant ist. U. a. springt er ihr beim Spielen und Toben immer auf den Rücken, der seit einem Unfall "kaputt" ist, auch beißt er sie vom Futter weg, so dass die Hündin schon 3 Kg abgenommen habe.
Am Freitag habe ich den Hund abgeholt. Da wir uns bisher immer gut mit den neuen Eigentümern verstanden haben, habe ich trotz der Klauseln im Vertrag die Zahlung von Euro 80,00 (alsu gut die Hälfte) angeboten. Sie war damit einverstanden, ich nahm den Hund mit.
Kaum zu Hause, bekomme ich einen Anruf vom Ehemann, der mit den Euro 80,00 überhaupt nicht einverstanden ist. O-Ton: "Wir haben ihn schließlich stubenrein gemacht und durchgefüttert", "Im Internet kann ich ihn schließlich auch verkaufen, da kriege ich die Euro 150,00". Auf meinen Hinweis auf den Vertrag und dass die Euro 80,00 von mir ja eigentlich ein Entgegenkommen sind, war er nicht einverstanden und sagte, er würde dann den Hund wieder abholen. Da wir uns zwar sehr gut verstanden haben, andererseits auch keinen Ärger wollten, hat er den Hund wieder abgeholt. Ach ja, zwischendurch hat er gesagt, er möchte mind. Euro 100,00.
Jetzt gehen die nicht mehr ans Telefon und rufen auch nicht mehr zurück (habe auf AB gesprochen), obwohl ich mich mit Euro 100,00 einverstanden erklärt habe.
Hat jemand Erfahrungen bzw. weiß jemand, was ich tun kann?
DANKE und viele Grüße aus Bremerhaven