Die Hundesteuer muss weg
Nur wenn wir Hundefreunde und -besitzer zusammen halten wird in absehbarer Zeit die Hundesteuer auch in Deutschland Vergangenheit sein!
In Schweden war die Hundesteuer auch eine kommunale Steuer und wurde im April 1995 abgeschafft. Bis auf Österreich, die Schweiz und die Niederlande haben fast alle europäischen Länder die Hundesteuer zwischenzeitlich abgeschafft.
Die Bügerinitative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer arbeitet seit 17 Jahren an der Abschaffung der Hundesteuer. Auf der Seite http://www.ig-hund.de findet Ihr unter Download ein Petitionsschreiben das jeder bei seiner kommunalen Verwaltung und im Landtag einreichen sollte. Nur so können wir an der richtigen Stelle unser Bürgerbegehren kund tun!
Spezialisten wie Finanz- und Rechtswissenschaflter sagen ganz klar, „Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Obwohl die Hundesteuer ganz allgemein und grundsätzlich in einem modernen Gemeinwesen wie die Bundesrepublik Deutschland weder fiskalisch, noch gesundheits- u. ordnungspolitisch, noch als Luxussteuer mehr eine Daseinsberechtigung hat, wird sie nach wie vor erhoben. Der Grund dafür ist hauptsächlich in einem irrationalen Beharrungsvermögen der zuständigen Regierungs-, Verwaltungs- und Gesetzgebungsorgane zu erblicken. Sie passt nicht mehr in unser heutiges modernes Finanz- u. soziales Gesellschaftssystem“.
: „Es ist eine offene Frage, ob die Hundesteuer eine zweckmäßige oder gar sinnvolle Steuer ist. Sie gehört sicherlich zu den „Bagatellsteuern“, die schon alleine wegen ihres Aufwandes abgeschafft werden müsste. Auch von ihrem ordnungspolitischen Zweck her, Eindämmungsversuche durch Steuer, ist die Hundesteuer nicht mehr unbedenklich. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht ist der Begriff „Hund“ dem Begriff „Sache“ entrückt. Es ist daher fraglich, ob an dem Tier Hund eine Anknüpfung einer Aufwandssteuer überhaupt noch gerechtfertigt ist. Untersuchungswürdig wäre daher die Rechtfertigung des Eindämmungsversuchs, die Höhe der Steuer, vor allem jedoch die Gerechtigkeit des Besteuerungssystems, dies alles unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG.
Also schaut bei http://www.ig-hund.de rein, Ihr könnte alle noch viel mehr Hilfe leisten!!!
Also
KÄMPFEN WIR ALLE, DASS DIESE UNGERECHTE STEUER ENDLICH abgeschafft wird!!! 