Nein, taga, mich wundert schon lange nichts mehr. Mich k...t es lediglich an.
Genau, Schnauzermädel - DAS ist der Punkt. Das verwechseln nur viele - und handeln dann leider oft auch entsprechend ungeschickt.
LG
cazcarra
Nein, taga, mich wundert schon lange nichts mehr. Mich k...t es lediglich an.
Genau, Schnauzermädel - DAS ist der Punkt. Das verwechseln nur viele - und handeln dann leider oft auch entsprechend ungeschickt.
LG
cazcarra
Was mich an dieser ganzen Geschichte besonders ank...t:
Nun kommen es wieder zum Vorschein, das gute alte Rangordnungs-Gefasel...
Und nicht nur von Normal-HH, die es eben nicht besser gelernt haben von ihren im Uralt-Wahn lebenden HT, sondern auch von sog. "Berühmtheiten" der kynologischen Szene.
Einfach ätzend.
cazcarra
Da bekleckern sich sog. "gute" Trainer also wieder mal mit Ruhm - und damit gleich auch alle jene, die ihren Job wirklich ernst nehmen.
Wie hier schon geschrieben wurde:
Bevor man Hund und Halter nicht kennengelernt hat (ausführliche Anamnese 2-3 Std. zuhause) und ggf. eine Runde gedreht hat, kann man gar nix sagen.
Ziel ist sicher immer in erster Linie, den Hund alltagstauglich und somit auch gruppentauglich zu machen.
Wie das trainiert werden kann, hängt immer vom Individuum ab (sowohl Hund als auch Halter).
Manchmal dauert es eben seine Zeit und zunächst wird das Training sicher nicht mit anderen "Problem"hunden durchgeführt, sondern mit souveränen, entspannten Figurantenhunden. Dann führt das auch zum Ziel.
LG
cazcarra
tage, darum geht es mir eigentlich weniger. Aber WER als Normalhundhalter mit einem guten Händchen und einem Faible für Pitti & Co. kann demnach einen "guten Grund" für die Haltung eines Listenhundes nennen? Das ist doch lächerlich.
cazcarra
Zitathttp://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/502364
"Zwar gibt es strenge Verordnungsrichtlinien, die es fast unmöglich machen, die Genehmigung zur Haltung eines sogenannten gefährlichen Hundes zu bekommen. In München zum Beispiel ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat einzubringen. Zudem muss ein Sachkundenachweis und ein von der Stadt ausgestelltes Führungszeugnis eingereicht werden, der Hund muss verhaltensgerecht und ausbruchsicher untergebracht werden und benötigt eine Mikrochipkennung.
Zu guter Letzt muss der Halter noch eine Haftpflichtversicherung und ein "berechtigtes Interesse an der Hundehaltung" nachweisen können. Das berechtigte Interesse können zum Beispiel wissenschaftliche Forschungen sein. Aufgrund dieser Regelungen gibt es eine gute handvoll mit Genehmigung der Behörden gehaltene Listenhunde in München."
Das ist sowas von krank...
Es wird wirklich Zeit für eine einheitliche Hundeverordnung OHNE Rasselisten - bundeslandübergreifend...
LG
cazcarra
ZitatAgility wird erst dann interessant, wenn der Hund gut ein Jahr alt ist. Vorher würde er sich die Knochen ruinieren.
Um das auch mal auf einem Turnier machen zu können, müsste die Begleithundeprüfung abgelegt werden.
Die wiederum kollidiert rein von den Kommandos und deren Ausführung aber mit der Ausbildung in den meisten Hundeschulen.Für so ein Hundekind ist die Welt aufregend.
Eine Welpengruppe ist ein guter ort zum Trainieren des Sozialverhaltens, wenn denn die Gruppe gut geleitet wird.
Aber in so einer aufregenden und ablenkenden Gruppe die Grundkommandos einzuüben, das ist Hardcore. Der Hund hat kein Interesse an seinem Menschen, er guckt sich alles andere an. Mensch veranstaltet einen Wahnsinnsanimationszirkus, damit Hundi mal schaut. Und schon geht das Lernen in die falsche Richtung, denn ich möchte nicht, dass mein Hund vom mir wer weiß was erwartet, nur damit er mal müde in meine Richtung guckt.LG
das Schnauzermädel
DANKE!
LG
cazcarra
Äpfel und Birnen.
Was suchst du wirklich?
Einzelstunden? Sitz, Platz- Trallala-Training in der Gruppe? Welpenspiel? Was?
Suchst du: Einen Trainer mit Ausbildung? Einen Verein mit mehr oder weniger gut weitergebildeten Ehrenamtlichen? Die Friseuse, die sich nach dem Lesen dreier Bücher und weil sie schon seit 20 Jahren Hunde hat und liebt als Hundetrainerin selbstständig gemacht hat?
Du kriegst alles. Zwischen 3 Euro und 80 Euro.
Die Frage ist lediglich, WAS willst du?
Im übrigen: Mein Stundenhonorar für Einzelstunden beträgt derzeit 45 Euro. Das klingt ja ganz furchtbar viel. Dazu darf man mal folgende Rechnung aufmachen:
Evtl. Platzpacht und Pflege
Räumlichkeiten wie Büro, ggf. Trainingshalle
Versicherungen
Vor- und Nachbereitung von Trainingsstunden
Zeitaufwand für Anfahrten zu Einzeltrainings (wenn Kunde Vor-Ort-Training wünscht oder braucht)
Kosten für regelmäßige Weiterbildung
Kosten für Werbung
uvm.
(Die Liste IST unvollständig!)
So - und dann mal bitte hochrechnen. Wer als HT selbstständig arbeitet, sollte auch davon leben können.
Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung wie sie auch ein Klempner oder Maler anbietet. Und dann frag mal da nach den Stundensätzen.
Teuer ist relativ.
LG
cazcarra, die sich sicher ist, einen Fred zu genau diesem Thema letztes Jahr hier gesehen zu haben.
Wieder viel medialer Schwachsinn.
Einerseits heißt es, die Familie hat (inkl. der großen Kinder) Kinderwagen und Hund einige Minuten allein gelassen, andererseits hat sich der Hund SOFORT auf den Kinderwagen gestürzt.
Wer will das wissen??? Selbst die Familie war ja offensichtlich nicht dabei.
Es ist müßig, jetzt über mögliche Szenarien nachzudenken. Es bleibt die Tatsache, dass ein Tier ein Tier ist und in einem Augenblick aus Gründen, die uns selbst möglicherweise verschlossen bleiben werden, auf tierische Weise reagiert.
Was wiederum zu der Erkenntnis führt, dass man (Klein-)Kinder und Hund/e am besten wirklich nicht allein lässt.
Der Rest ist nun Sache der Staatsanwaltschaft. Auf die Medienergüsse geb ich in dieser Hinsicht nicht 5 Cent.
LG
cazcarra
schlabbrador
wie oben bereits geschrieben: Das ist geltendes Recht in Deutschland (und sicher nicht nur hier).
LG
cazcarra
Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft in einem Todesfall immer Ermittlungspflicht hat.
Hier kommt hinzu, dass es sich um den Tod eines Abhängigen handelt.
Das ist also weder verwunderlich noch ein Grund, sich aufzuregen.
Tatsache ist auch, dass je nach Ermittlungserkenntnissen - wie im ARD-Bericht auch erwähnt - der Fall eingestellt werden kann, wenn die Strafe durch "die Tat" selbst die Täter über Maß bestraft.
Ob es dazu kommt, hängt von den Ermittlungen zur Vorgeschichte in der Familie ab und letztlich dann noch davon, ob das Gericht einen guten Tag hat.
Was die "Abgabe" des Hundes ins Tierheim betrifft: Mal unabhängig davon, dass die Eltern in dieser Situation sicherlich eher nicht dazu in der Lage sind, den Hund, der ihr Kind getötet hat, weiter zu versorgen, liegt die Entscheidung zur Verbringung ins TH überhaupt nicht in den Händen der Halter. Dies wird von amtswegen angeordnet und ist somit eine normale Folge dieses tragischen Vorfalls.
LG
cazcarra