ZitatAuch in Schweden gilt die Leinenpflicht vom 1.März bis 20 August und man sollte sich Auch dran halten. Auch hier duerfen die Jäger einen frei laufenden Hund erschiessen. Auch die Schweden sehen es nicht so gerne wenn man ihnen mit einem unangeleinten Hund entgegen kommt.
Man darf mit den Hunden nicht an Badestellen sein. Es gibt dafuer extra Schilder die Auch beachtet werden sollten.
Ja, stimmt alles. Ist aber nicht so schlimm, wie es sich auf den erstem Blick für einen Deutschen liest:
- Der Hund darf halt nicht im Wald frei laufen und die Tiere aufscheuchen. Die Leine darf daher auch 5m lang sein.
- Mit "Badestelle" ist ein offizieller Badeplatz gemeint. Ein paar dutzend Meter (oder einen See) weiter solltest Du aber eine Stelle finden können, wo Deine Maus und auch Du ins Wasser darf.