Beiträge von Emmakind

    Zitat

    Emmakind versucht hier zum wiederholten male (gab ja jüngst mehrere Threads mit ähnlichem Thema) so zu tun, als wäre es wirklich rechtsverbindlich, dass ein gewerblicher Sitter nicht für die Schäden, die in seinem Verantwortungsbereich passieren, aufkommen muss.
    Glücklicherweise, macht da aber der Gesetzgeber, genauso wie bei anderen Dienstleistungen, keine Ausnahmen.

    Für diese Behauptung, das ich so tue als wäre es rechtsverbindlich, hätte ich gern ein paar Quellen bitte.

    Ich gehe mal davon aus das der Disney Konzern den ein oder anderen Juristen beschäftigt, und keine Verträge anbietet die vor Gericht keinen Bestand hätten.
    Das steht in den AGBs der Tierpension des Disneyland Resort Paris.
    Ist zwar Französisches Recht, aber im Zuge der Europäischen Verträge weitgehend angeglichen.

    Zitat

    Die Gesellschaft Euro Disney Associés S.C.A. und ihre Versicherer sind ausdrücklich entbunden von jeder Haftung für die Infizierung mit Krankheiten oder andere von dem Haustier während seines Aufenthaltes in der Pension erlittene oder verursachte Schäden und von der Haftung für die von einem Tier während seiner Betreuung durch Euro Disney Associés S.C.A. verursachten Schäden, es sei denn, der Besucher kann ein Verschulden der Mitarbeiter der Tierpension nachweisen. In allen Fällen aber kann der Gegenwert der von Euro Disney Associés S.C.A. eingegangenen Haftung unabhängig von der Haftungsursache das 50-fache (Fünfzigfache) der erhobenen Tagespauschale nicht überschreiten. Aller weiteren Entschädigungs- und Wiedergutmachungsansprüche sind ausgeschlossen.

    Quelle:http://www.disneylandparis.com/de/good_to_kno…animal_care.htm

    Nochmal...wenn der Geschädigte, in diesem Fall "blouvard", nachweisen kann wer den Hund verletzt hat, oder der Pension beweisen kann das sie (grob) Fahrlässig gehandelt hat, kann er die Kosten ersetzt bekommen.
    Aber mMn wird das nicht möglich sein.

    Ganz ähnliche Erfahrungen wie Quebec hab ich auch gemacht.
    Wir sind mal spontan nach DK gefahren, is ja gleich nebenan, ich machte mir Sorgen wg des damaligen Hundes (Schwarzer Riesenschnauzer) ob wir damit überhaupt auf Campingplätze dürfen.
    Beim ersten angekommen fragte ich gaaanz vorsichtig ob mein Hund hier erlaubt wäre. Der Platzchef schaute mich schon fast mitleidig an, lächelte und sagte "Natürlich, kein Problem sie sind hier in Danmark und nicht in Deutschland" Seitdem liebe ich DK

    Zitat

    Du musst nicht gleich herablassend werden.

    Meine Frage war auch ernstgemeint.

    Mir war nicht klar, ob du Schara´s Aussage mit deinem Vergleich ins Lächerliche ziehen wolltest oder ob du einen Witz machen wolltest....der Vergleich ist halt sehr an den Haaren herbeigezogen...es sei denn in Hundepensionen werden jetzt auch Kühe aufgenommen......

    Mir scheint du hast schara s Beitrag nicht komplett gelesen ?

    Das liest sich hier so als wären alle Dänen bis an die Zähne bewaffnet. ;)

    Auszug aus dem Dänischen Waffengesetz :

    Zitat

    Die folgenden Waffen darf jeder (gleichgültig des Alters) einführen, erwerben, führen, und
    besitzen:Vorderladerwaffen, die vor 1870 hergestellt worden sind
    Hinterladerwaffen, die vor 1870 hergestellt und keine Einheitspatronen verwenden
    können

    Mit diesen Waffen triffste kein Scheunentor. :roll:
    Der Rest der Schusswaffen unterliegt ähnlich strengen Regeln wie in Tyskland, und hier ist auch nicht jeder Grundstücksbesitzer mit Schusswaffen bewaffnet.
    Wollte Tasso mal wieder in die Medien ? Jede Werbung ist gute Werbung !

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht die Schäden die Kundenhunde verursachen.
    Jeder Hundeeigentümer ist für sein Tier verantwortlich (Gefährdungshaftung).
    Hier müsste zwar von der Logik her der Verursacher zahlen, aber der wird wahrscheinlich nicht freiwillig "Hier !" schreien wenn 's um 's bezahlen geht.

    schara
    Wer wird den Schaden an deinem Hund bezahlen wenn er evtl. von einer Kuh getreten wird, die Kuheigentümer oder du ?