Klar
.
Einfach das konditionierte "Nein".
Hund kann sich frei bewegen, aber Ansätze wie Jagen oder Jogger begrüßen werden mit "Nein" abgebrochen. Ansonsten kann er tun, was er möchte, der Hund
.
LG
das Schnauzermädel
Klar
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Einfach das konditionierte "Nein".
Hund kann sich frei bewegen, aber Ansätze wie Jagen oder Jogger begrüßen werden mit "Nein" abgebrochen. Ansonsten kann er tun, was er möchte, der Hund
.
LG
das Schnauzermädel
Du kannst solche Hunde nicht in eine private Pflegestelle geben, da sind einige Qualifikationen mehr zu nötig, ansonsten haben die Ämter massive Probleme, wenn mit so einem Hund nochmals etwas passiert.
Eine solche Unterbringung müssen dann aber die Besitzer bezahlen.
LG
das Schnauzermädel
Dann verweigerst du eben einfach die Kastration und verweist auf das Urteil des OG Alzey: http://www.parson-russell-terrier-kft.de/innenframes/recht/Urteile/61.pdf
LG
das Schnauzermädel
Spülmaschinensalz ist tatsächlich Salz.
Schäden sind nur zu erwarten, wenn der Hund nicht genügend Wasser zur Verfügung hat.
Erbrechen kann vorkommen, Salz ist schließlich ein tolles Brechmittel.
LG
das Schnauzermädel
ZitatWenn der Besitzer vorschlägt den Hund zu töten, muß der Amts vet. dem ja nicht zustimmen.
Gerade das ist ja meine Rede. Es kostet halt Zeit und Mühe was geeignetes zu finden und die Spritze ist einfacher.Der Beweis ist weg und gut is.
Aber was solls, viell. ist beiden jetzt wohler.
Und mit welcher Begründung sollte der Amts-Vet die Zustimmung verweigern?
LG
das Schnauzermädel
Sabro verleiht den Body Ollie http://www.sabro.de/body-ollie/ .
Oder einen Mondkragen: http://www.mondkragen.de/
LG
das Schnauzermädel
Und wo liegt für den Hund der Unterschied, wenn ich ihn in einer Situation über ein Sitz oder über ein Körpersignal steuere?
Beide male frage ich ein vorher konditioniertes Verhalten ab.
LG
das Schnauzermädel
ZitatWenn du weißt warum, warum schreibst du es dann nicht
Weil ich es nicht weiß.
Aber ich weiß, dass in NRW keinesfalls einfach so eingeschläfert wird,
WENN der Besitzer nicht zustimmt oder es gar vorschlägt.
Unser Landeshundegesetz sieht keine Tötung vor.
LG
das Schnauzermädel
Das sind ganz normale Hunderassen, den Standard der beiden Varianten kannst du bei der FCI herunterladen, http://www.fci.be und dann Nomenklatur der Rassen.
EDIT: Für alle die etwas holländisch können: http://www.saarlooswolfhonden.nl/
LG
das Schnauzermädel
In NRW macht ein Verhaltenstest in so einem Fall keinen Unterschied mehr.
Wenn die Besitzer in NRW zu ihrem Hund stehen, wird da gar nichts eingeschläfert, diese Anordnung ist nur sehr schwer durchzusetzen und das auch nicht in so einem Zeitraum.
Fragt mal lieber, wer für die Einschläferung war und warum ![]()
LG
das Schnauzermädel