Schau mal, ob du die Durchführungsverordnung oder Durchführungsbestimmungen für das Gesetz bekommen kannst, da wird es genau drinstehen.
Bei uns in NRW steht euer Satz ebenfalls im Gesetz.
Jetzt unterscheiden wir hier ja zwischen:
Gefährliche Hunde wegen der Rasse (Anlage 1)
Gefährliche Hunde, die auffällig geworden sind
Hunde bestimmter Rassen (Anlage 2)
Große Hunde
Einen "gefährlichen" Hund, egal ob Rasse oder Auffälligkeit, darf man keinesfalls mit einem 2. gefährlichen Hund zusammen führen, auch ein Hund bestimmter Rassen darf nicht gleichzeitig genommen werden. Dabei ist es egal, ob die Hunde eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang besitzen oder nicht.
Einen "gefährlichen" und einen "großen" oder gar einen kleinen Hund darf man aber gleichzeitig führen, sofern man dazu körperlich in der Lage ist.
LG
das Schnauzermädel