Beiträge von schnauzermädel

    Zitat

    Hi Eve und Pablo, hi zusammen !

    Ja klar bin ich auf dem Soka Run in Koblenz ! Hab auch schon kräftig Werbung dafür gemacht.

    Mich würde aber mal interessieren wie der hessische Gesetzestext lautet. Den rheinland-pfälzischen Text hab ich ja zitiert, und wie gesagt bin ich nicht der Meinung dass daraus hervorgeht, dass Sokas grundsätzlich einzeln geführt werden müssen. Und auch der dazugehörige Ordnungswidrigkeitenkatalog beinhaltet nur den Verstoss "mehrere gefährliche Hunde gleichezeitig führen".

    Nein nicht der Katalog der Ordnungswidrigkeiten ;) , diese ganzen tollen Gesetze haben Durchführungsbestimmungen, da musst du nachlesen.
    In NRW steht es so im Gesetz:

    Zitat

    § 5 Pflichten
    Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

    In den Verwaltungsvorschriften steht dann:

    Zitat

    5.4.4 Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person begründet wegen der schwierigen Beherrschbarkeit ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial und wird deshalb durch Satz 4 generell verboten. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist auch das gleichzeitige Führen eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person verboten. Dies gilt auch, wenn Hunde von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind.

    LG
    das Schnauzermäel

    Schau mal, ob du die Durchführungsverordnung oder Durchführungsbestimmungen für das Gesetz bekommen kannst, da wird es genau drinstehen.

    Bei uns in NRW steht euer Satz ebenfalls im Gesetz.
    Jetzt unterscheiden wir hier ja zwischen:
    Gefährliche Hunde wegen der Rasse (Anlage 1)
    Gefährliche Hunde, die auffällig geworden sind
    Hunde bestimmter Rassen (Anlage 2)
    Große Hunde

    Einen "gefährlichen" Hund, egal ob Rasse oder Auffälligkeit, darf man keinesfalls mit einem 2. gefährlichen Hund zusammen führen, auch ein Hund bestimmter Rassen darf nicht gleichzeitig genommen werden. Dabei ist es egal, ob die Hunde eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang besitzen oder nicht.
    Einen "gefährlichen" und einen "großen" oder gar einen kleinen Hund darf man aber gleichzeitig führen, sofern man dazu körperlich in der Lage ist.

    LG
    das Schnauzermädel

    Zitat

    @ sascha.

    wie lange üben????
    habe es ein halbes jahr gemacht ohne nur ein ganz klein bißchen erfolg

    Wenn ihr in diesem halben Jahr ohne Besserung mehr als 20 Meter vom Haus weggekommen seid, dann ward ihr definitiv nicht konsequent genug. ;)

    Es ist wirklich Geduld gefragt. Losgehen Richtung Rad, Gekläffe, Kehrt machen. Kommt ihr bis zum Rad und er bellt bein Anfassen desselben los, wieder weggehen. Und immer so weiter.

    LG
    das Schnauzermädel

    Das wird nur die Zeit zeigen oder ein TA-Besuch.
    Es kann sein, dass dein Hund die Narkose nicht optimal vertragen hat und die Nierenwerte grad schlecht sind. Dann ist sie ebenfalls undicht, das wird sich aber wieder normalisieren.
    Bei der nächsten Wundkontrolle kannst mal Blut nehmen lassen, dann kannst du zumindest das eingrenzen.

    LG
    das Schnauzermädel