Beiträge von schnauzermädel

    Also zum langweilig-versicherungststechnischen Teil:

    Für manchen Unfall während der Übungsstunden haftet der Übungsleiter. Damit man sich als Übungsleiter keine Sorgen machen muss, hat der Verein dafür eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erwarten zumeist aber eine Qualifikation des Übungsleiters, weil es durchaus genau von der Erfahrung des Unterrricht erteilenden abhängt, ob es überhaupt zum Schadenfall kommt. ;) So argumentieren zumindest viele Versicherer.

    LG
    das Schnauzermädel

    Wobei ich gerne noch etwas zur Einschätzung der Rassemischung durch die TE sagen möchte:

    Diese Rassemischung hat sicherlich weder eine geringe Reizschwelle, noch eine gesteigerte Aggressivität.
    Das muss man nicht wissen, man sollte sich aber schon informieren, wenn man mit so einem Hund leben möchte.

    Mit einem Hund dieses Schlages lebt sich eben anders als mit Labbi, nicht schlechter, anders. ;)

    Und totale Sorglosigkeit im unkomplizierten Umgang verschärft die Baustellen, weil so ein Hund eben ständig schaut und bewertet.

    LG
    das Schnauzermädel

    Wieso ist das derselbe Sachkundenachweis?

    Der eine berechtigt dich zum Führen von "gefährlichen Hunden", der andere erlaubt dir nur die "großen" Hunde hier in NRW.
    Wobei bei beiden die Fragen teilweise behämmert sind. ;)

    LG
    das Schnauzermädel

    Hier Auszug aus den Durchführungebestimmungen zum Landeshundegesetz:

    Zitat

    5.2.3 Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden. Die Überwachungsbehörden prüfen, ob der verwendete Maulkorb oder eine gleichwertige Vorrichtung auch tatsächlich das Beißen verhindert. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. weil ein zu großer Maulkorb verwendet wird oder gleichwertige Vorrichtungen unsachgemäß angewendet werden, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 3 vor, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

    Und dieses Foto entstand im Rahmen eines damals noch praktischen Sachkundenachweises, angefragt von den Amtsvets um den richtigen Sitz zu demonstrieren und erschien so in der Zeitung:

    Externer Inhalt www.maulkorbzwang.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    LG
    das Schnauzermädel

    Zitat

    Du kannst auch in einen Laden gehen und verschiedene anprobieren.

    Und Maulschlaufen ersetzen keine Maulkörbe!
    Sie werden nicht als Maulkorb anerkannt!!!

    Und ich finde es gut das du deinen Welpen schon jetzt versuchen möchtest ihm den Maulkorb vorzustellen. Lass ihn lange daraus Leckerlies fressen oder Leberwurst schlecken (bei Plastikkörben) usw. Dann kannst du ihn später gut dieses blöde Ding ummachen :D

    In der Bahn muss man ja schließlich auch immer einen Maulkorb tragen.
    Also wenn der Bahnschaffner das sagt ;)

    "Achjaaaaaaaaaa hab ich ja ganz vergessen!" :lol:

    Das kommt aufs Bundesland an. Hier in NRW verwendet der Gesetzgeber den Begriff nur "technisch" und Maulschlaufen und Halti werden anerkannt.

    LG
    das Schnauzermädel