Also zum langweilig-versicherungststechnischen Teil:
Für manchen Unfall während der Übungsstunden haftet der Übungsleiter. Damit man sich als Übungsleiter keine Sorgen machen muss, hat der Verein dafür eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erwarten zumeist aber eine Qualifikation des Übungsleiters, weil es durchaus genau von der Erfahrung des Unterrricht erteilenden abhängt, ob es überhaupt zum Schadenfall kommt.
So argumentieren zumindest viele Versicherer.
LG
das Schnauzermädel