Leute, vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. 
Hunde und Kinder kann man nicht vergleichen. Rechtlich ist das ein enormer Unterschied und das ist auch gut so.
Nicht schimpfen, ich habe beides.
Von Hunden -wie von allen Haustieren- geht eine allgemeine Tiergefahr aus, die allein darauf begründet ist, dass Tiere unberechenbar und nicht vernunftbegabt sind.
Und jetzt wird noch ein Unterschied gemacht: Die allgemeine Tiergefahr von Nutztieren wird anders bewertet als die von reinen "Luxustieren".
Wenn ich nun also einen Hund als reinen Familienhund halte, dann bringe ich eine zusätzliche und nicht nötige "Gefahr" in die Umwelt. Das tue ich freiwillig, ich bin nicht dazu gezwungen. Dieser Hund ist kein "Arbeitsgerät", das ich brauche, er ist nicht vergleichbar mit einer Kuh, die ich zur Fleisch- oder Milchgewinnung für meinen Broterwerb halte.
Da ich so "rücksichtslos" bin meine Mitmenschen unnötigen Gefahren auszusetzen, hafte ich auch für jeden Fliegenschiss.
Und da Richter auch nur Menschen sind, hängt die Größe des Fliegenschisses, der mich haften lässt, ganz allein von der Hundefreudlich- oder -feinlichkeit des Richters und meiner Energie durch die Instanzen zu gehen ab.
Wenn mein Hund im Mehrfamilienhaus hinter geschlossenen Tür bellt, weil ein Besucher durchs Treppenhaus geht und dieser Besucher fällt vor Schreck die Treppe herunter, dann hängt es allein von der Haltung des Richters ab, ob ich Schmerzensgeld zahlen muss oder nicht. Der eine Richter wird die Klage abweisen, weil er die gestürzte Person für außergewöhnlich schreckhaft hält und Hundegebell eine normale Situation im tägl. Leben darstellt, der andere wird ihr Recht geben, weil ohne Hund kein Bellen, kein Schreck, kein Sturz.
LG
das Schnauzermädel