Wenig musst du zum Zurückkehren beachten.
Einreisen dürfen die Hunde, denn sie sind im Zielbundesland nicht verboten.
Wenn du allerdings hier wohnst, dann kommt ein wenig auf dich zu, denn hier stehen deine Hunde auf er "Anlage 2".
Du musst sie versichern, chippen (aber das sind sie zur Einreise eh, oder?) und erstmal mit Maulkorb und Leine führen. Du musst sie beim Ordnungsamt anmelden, einen Sachkundenachweis ablegen und dann kannst du deine Hunde bei einer Prüfung bei einem Sachverständigen von Maulkorb und Leinenzwang befreien lassen. Die Rassehundezuchtverbände helfen dir da weiter, dort gibt es auch die passenden Prüfungen.
Dann können deine Hunde hier normal leben, es ist als etwas aufwändig, aber es ist machbar.
Schau in welche Gemeinde du ziehen möchtest, nicht dass es dort erhöhte Steuern gibt.
LG
das Schnauzermädel