Nein, wieso?
Wer zwingt mich denn?
Ich nehme mal "meine" Rasse, da kenne ich mich aus. ![]()
Lt. ZO muss der Hund nur 3 mal mit g bewertet worden sein und eine B-Hüfte haben, dann darf er sich vererben.
Aber egal ob Züchter, Deckrüdenbesitzer oder Welpenkäufer damit muss ich mich nicht zufrieden geben. Ich kann mit meinen Hunden erheblich mehr machen, von Zuchtpartnern mehr erwarten und eben auch nur Welpen mit mehr kaufen.
Wenn nur eine g-Bewertung notwendig ist, dann ist das doch toll. Die bekommt nämlich auch ein korrekter Hund, der nicht nach der aktuellen Mode geht.
Dann kann ich selbst immer die HD-Bewertung viel genauer betrachten (sämtliche Verwandschaft, Halbgeschwister, etc.), ich kann zusätzlich ED und Spondy machen und verlangen, genauso die Augenuntersuchungen, ich kann Wert auf den freiwilligen Wesenstest legen und Arbeitsleistung verlangen. Man kann einen potentiellen Zuchtpartner mit eigenem Helfer überprüfen. Nur weil man das nicht zwingend muss, heißt das noch lange nicht, das man es nicht darf.
Nur weil in den Ausstellungsringen bei den Riesenschnauzern heute oft übergroße, wallende Fellmonster ohne nachgewiesene Gebrauchsfähigkeit vorne stehen, muss man das weder kaufen noch züchten. Und genügend Züchter tun das auch nicht.
So muss man seinen Verein nicht verlassen, kann die Marke höher legen und so etwas für seine Rasse tun und bekommt alle ergebnisse weiterhin übersichtlich im Zuchtbuch geliefert.
LG
das Schnauzermädel