Hallo!
In NRW ist das alles auf den ersten Blick schrecklich unübersichtlich, aber eigentlich ganz überschaubar
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Hunde der Anlage 1 haben Maulkorb- und Leinenzwang. Du kannst eine Befreiung beantragen, dann muss der Hund mit dir zusammen einen Wesenstest bestehen. Diesen Test nimmt der Amtsveterinär ab.
Anders als bei der Begleithundeprüfung wird weniger auf punktgenaue Ausführung immer gleicher Übungen geschaut, sondern der Hund muss zeigen, dass er Gehorsam ist und alltagsübliche Situationen meistert. Natürlich sollte er dich nicht hinter sich herziehen. Er muss bei Hundebegnungen ruhig bleiben, verschiedene Menschen gelassen passieren und, wenn es auch eine Leinenbefreiung sein soll, seinen Gehorsam im Freilauf zeigen.
Hunde der Anlage 2 sind sozusagen gleich zu behandeln, aber den Test dürfen anerkannte Sachverständige abnehmen, das können Hundeschulen aber auch die passenden Rassehundverbände sein. Die Anforderungen sind nicht anders, aber man kann sich besser vorbereiten, weil man dort natürlich auch trainieren kann, während man den Amtsvet meist in unbekannter Umgebung zum Test trifft.
Große Hunde müssen gar keinen Test machen, sie müssen mit bestimmten Nachweisen beim Ordnungsamt angemeldet werden und das war es schon.
Dann gibt es noch die "gefährlichen" Hunde. Das sind Hunde, die auffällig geworden sind. Dann muss man mit dem Hund einen Test wie bei den Anlage 1 Hunden machen. Hat der Amtsvet. dort dann Zweifel, dann wird der Hund als gefährlich eingestuft, die gemachten Auflagen (wie Maulkorb oder Leine) kann man nicht wieder wegbekommen. Das kann jeden Hund unabhängig vom Größe und Rasse betreffen.
LG
das Schnauzermädel