Zitat
Kurze OT-Zwischenfrage:
Sichtzeichen übertrumpfen die Hörzeichen, deswegen immer zuerst Sichtzeichen und danach das verbale Wort . . .?
Bis auf die Richtungsanzeige beim Revieren und das Armheben beim Voraussenden sind keine Sichtzeichen erlaubt
. Natürlich gibt jeder Körperhilfen, aber wenn die zu offensichtlich werden, dann gibts Punktabzug.
helferlein
Der LR-Leitfaden gibt die erlaubten Hörzeichen vor, dort ist nur "Fuß" oder "Transport" vorgesehen, daher kann der Richter ziehen, wenn er denn möchte. Dass beim Abrufen der Name anstatt des "Hier" verwendet werden darf, steht ja genauso drin, wie Abrufen mit "Hier" + Name = Doppelkommando, aber beim Revieren darf das "Hier" mit dem Namen verstärkt werden.
Bei OG-Prüfungen ist es meist relativ egal, aber darüber hinaus wird es schwierig. Ähnlich wie bei der Schrittzahl, leichte "Verzähler" werden max. erwähnt aber selten gezogen.
Murmelchen
Später mehr zum Stachel, muss erst was tun und das wird länger
.
LG
das Schnauzermädel