Beiträge von schnauzermädel

    Klar, klagen wir doch mal wild durch die Gegend.
    Die Lebendfütterung bei Hunden wirst du kaum höchstrichterlich absegnet bekommen, denn Trofu ist aus (beinahe der ganzen) tierärztlichen Sicht die beste Ernährung für den Haushund, da ist Rohfütterung ja fast schon Frevel.
    Bei entsprechenden Reptilien, die bei der Fütterung Probleme machen können, handelt es sich normalerweise um geschütze Arten, dann kennst du deinen Amtsvet eh und kannst dich mit ihm abstimmen. Die Arten, die man einfach so halten kann, machen im Allgemeinen keinerlei Probleme bei der Fütterung.

    LG
    das Schnauzermädel

    Einfachste Möglichkeit für viele Hunde (manche lernen es so aber nicht):
    Hund anleinen,
    mit dem Hund um den Gegenstand zergeln,
    Gegenstand loslassen und mit dem Hund laufen,
    langsamer werden und Gegenstand wieder greifen,
    zergeln und dann "Aus".
    Dann das Zergeln und Laufen immer mehr abbauen.

    Oder gemütlich auf die Couch setzen, den Hund platziert man davor.
    Dann gegenstand nehmen lassen, leicht unterstützend das Maul kurz ganz sanft halten (Nicht zwingen!) und dann "Aus" und Superbelohnung, also entweder Zerrspiel mit dem Lieblingsspielzeug, ganz tolles Leckerlie, was immer Hund richtig mag.
    Dann Unterstützung abbauen und, wenn die weg ist, Dauer ausbauen.

    Oder clickern.
    Hund hält Gegenstand sofort clickern. Später den Click hinauszögern.
    Hier aber immer dann clickern, wenn der Hund noch keine Anstalten zum Ausspucken macht.

    LG
    das Schnauzermädel

    Normalerweise max. 15 Euro ;) .

    Die Aufkleber gehen auch bei Rassehunde schnell weg ;) , Aufkleber eins geht in die Wurfmeldung, dann hat man wenigstens keinen Zahlendreher, den nächsten klebt der TA in den Tasso-Anmeldebogen, den er mitgibt, spart der Züchter ist Aufkleber 3 in einem normalen Impfpass, denn den gibts kostenfrei und mache haben auch nur 3 dabei.
    Es ist also wirklich kein Beinbruch.

    Du brauchst auch kein Urteil dazu, denn das Tierschutzgesetz regelt es ausreichend.
    Wenn du ein Reptil beherbergst, dass anders absolut kein Futter nimmt, dann wird ein Gespräch mit dem Amtsvet das Ganze schnell klären.
    Ansonsten ist die Fütterung mit lebenden Wirbeltieren nicht zur artgerechten Haltung notwendig und daher verboten.

    LG
    das Schnauzermädel

    Klar kannst du einen Heimtierausweis bekommen.
    Beim Chip sind meist 4 Aufkleber dabei, aber wenn die verlorengehen oder verbraucht sind, dann ist das kein Beinbruch.
    Eintragungen im EU-Heimtierausweis darf nur der TA vornehmen, daher kann er die Chip-Nr. einfach per Lesegerät abrufen und eintragen, das gilt dann auch.

    LG
    das Schnauzermädel

    Zitat

    Keine Ahnung... :???:

    Ein reinrassiger Schnauzer, der keine längere Behaarung an Kopf und Beinen aufweist, kein Fell bestehend aus Deckhaar und Granne hat sondern Kurzhaar, dazu ist der Kopf eher pinscherartig geformt und der Hund hat nicht die Knochenstärke eine Schnauzers.
    Bei einem Rassegutachten, das in D allerhöchstens dann mit DNA-Test untermauert wird, wenn der Besitzer das veranlasst und die Kosten trägt (im Vereinsstreitigkeiten siehts anders aus), würde so ein Hund sicherlich nicht der richtigen Rasse zugeordnet.
    Daher sehe ich Rassegutachten, wie sie hier gemacht werden, sehr kritisch und habe für die Reinrassigkeit eines Hundes lieber nachvollziehbare Papiere, die man im Zweifel per DNA-Test prüfen kann.
    Mein Traum-AmStaff wäre ohne DNA-Test auch so eingestuft worden, nur haben sich die Besitzer gewehrt und die Eltern standen zum test zur Verfügung.
    In den Niederlanden galt bei der Durchsetzung der RAD genauso, dass ein pitbullartiger Hund entweder FCI-Papiere hat oder eben eingezogen wird.
    Auch hier in D wird der zur groß geratene Miniatur-Bullterrier nur mit FCI-Papieren als socher anerkannt, ansonsten gelten die Regeln für Bullterrier.

    LG
    das Schnauzermädel

    Zitat

    Tierschutzgesetz:

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemesen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen

    Richtig, nur dummerweise gilt das Tierschutzgesetz auch für Futtertiere und die müssen vor der Verfütterung fachgerecht getötet werden, dafür gibt es §4 dieses Gesetzes. Man kann sich nicht nur die Passagen raussuchen, die einem grad in den Kram passen.

    Wenn der Hund draußen Jagderfolg bei Mäusen hat, dann ist das etwas ganz anderes, als das Verfüttern von gezielt gezüchteten Futtertieren.

    LG
    das Schnauzermädel