Zitat
@ Jutetuetchen
Stimme dir zu !!!
Solange nix ausgegoren ist, würde ich mich auch mit den A.... draufsetzen. Wer mir ans Bein pinkeln will, muß das belegen können.
Der Vermieter macht das auch !! Er reagiert lediglich auf das Schreiben der Nachbarn. Es ist seine Pflicht darauf hinzuweisen das ein Protestschreiben bei ihm eingegangen ist.
Der Spruch: "Niemand kann in Frieden leben, solange es der Nachbar nicht will" scheint sich mal wieder zu bewahrheiten.
Genauso sehe ich es auch. Genauso wird er deine Antwort bzw. Widerspruch zur Kenntnis genommen haben. Es ist somit erst mal gar nichts passiert. Du bist allerdings "gewarnt", und weißt auf wasdu achten mußt.
Mir ging es ähnlich (gleicher Landsmann), mein Hund war ja auch angeblich an allem Schuld und gaaaanz gefährlich. Habe die "Beschwerden" zur Kenntnis genommen und ggf. entsprechend zurückgewiesen, mit dem Angebot daß es der Vermieter mir gerne anhand einer DNA-Analyse beweisen könne.
Problem hat sich mittlerweise erledigt, der Vermieter kennt meinen Hund, bei Beschwerden gegen Hundehalter bleibe ich mittlerweile außen vor.
Schönen Tag noch