ZitatSorry, ich kenn mich im Familienrecht nicht so aus, aber ich habe gelernt, dass bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben.
So steht's doch auch im Gesetz![]()
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Genau. So steht es im Gesetz. Das Vermögen welches von den Partnern vor der Ehe vorhanden war das bleibt getrennt. Aber alles was während der Ehe angeschafft wird -egal von welchem der beiden Partner- ist Gemeinschaftsvermögen und wird als solches behandelt. Es haften jeweils jeder der beiden Partner Gesamtschuldnerisch, egal wer unterschrieben hat.
Soll etwas anders geregelt werden ist ein Ehevertrag nötig.
Kannst dich gerne von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Ich habs bereits hinter mir.
Schönen Tag noch