Beiträge von Hund

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    ja aber wenn er doch der chef werden will oder dabei ist es zu werden,dann würd er doch nicht drauf hören wenn ich ihm verbiete hoch zu gehn oder?ich kann ihn ja auch jederzeit runterschicken wenn ich will.

    Alles Taktik. Umgekehrt funktioniert es doch genauso.

    Abprachen mit deinem Chef haben auch nur ihm gegenüber Gültigkeit (auch mündlich gültig, schriftlich ist gut wegen Beweissicherung), neue Gesellschafter brauchen sich nicht daran zu halten. Sollte aber (von deinem Chef) bereits mit den neuen Gesellschafter abgeklärt werden, daß bestehende Absprachen mit ihm auch für weitere Gesellschafter gilt.
    Rechtlich hättest du "nur" deinem jetzigen Chef gegenüber ein "Vertragsverhältnis" - die neuen wären nicht daran gebunden.

    Schönen tag noch

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    Ichw erde mal morgen mein örtliches ordnungsamt anrufen und schauen was die dazu sagen...ich denke es gilt nicht nur für Bremen und auch für Hundewiesen. Mal sehen...

    Die werden Dir die von Dir zitierte Passage hinhalten und sagen: "Hier steht es ganz genau drin" Vielleicht nicht wörtlich, aber jedenfalls sinngemäß.

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    Seltsam, sonst sind alle hier wohl immer fix mit Gesetzen und sagen ja , das steht da aber...und kaum komm mal jemand mit einem "vernünftigen" Gesetz daher wirds wieder anders ausgelegt

    Was wird denn anders ausgelegt, ist doch eindeutig. Wenn jedes Gesetz so eindeutig wär.


    Schönen Tag noch und viel Spaß beim "Beamten nerven"

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    Hallo,
    da steht nichts von Hundewiesen.

    LG
    Petra

    Genau darauf wollte ich auch gerade hinweisen.

    Und außerdem was hilft es meiner (hitzigen) Hündin wenn der Rüde frei läuft und meine Hündin obwohl angeleint) belästigt weil der Rüdenbesitzer nicht fähig ist seinen Hund zurückzuhalten.

    Schönen Tag noch