So wie ich es sehe, wirst DU keine Ansprüche gegen den Rottihalter geltend machen können. Die Attacke ging von deinem Hund aus. Die Krankenhauskosten werden von deiner Krankenversicherung übernommen, da bist du raus. Die KV wird die Sachlage klären und sich die Kosten evtl. von anderer Stelle zurückholen - falls ein Fremdverschulden festgestellt wird.
Die Lohnkosten trägt auch erst mal der AG - auch hier gilt, findet er jemanden von dem er was zurückholen kann, dann wird er es tun. Kannst im schlimmsten Fall auch du sein - falls du z.B. grob Fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Was ich hier jedoch nicht sehe. Die Haftpflichtversicherung des Rottweilers könnte evtl. einen Anteil -der aus der Gefahrenhaftung hervorgeht- übernehmen.
Sorry, daß ich dir nichts positiveres sagen konnte, aber so sehe ich die Lage. Aber ähnlich hat es Benni ja auch schon beschrieben.
Gute Besserung