Beiträge von Hund

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    Und wenn Du sagst so ähnlich wie Lehm, kann es vielleicht sein, dass Dein Hund zu wenig Wasser zu sich nimmt????

    Gibst Du ihm rohe Knochen? Also ehrlich gesagt bin ich gespannt auf fachmännische Antworten!

    Genau dies war auch mein Gedanke; wollte allerdings abwarten ob noch jemand so denkt....

    Wüßte sonst auch nichts, aber wie gesagt, mal sehen was die Ernährungsexperten dazu meinen.


    Schönen Tag noch

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    :D
    Ab 15 Monate kannst Du den Wesenstest machen.
    Mit 2 Jahren sollte er ihn haben
    Sachkunde ist Vorrausetzung,sonst bekommst
    Du keine Haltergenehmigung vomOA. :kopfwand:
    Grüße Angie :p

    Aber nur falls es sich um Listenhunde handelt. Sonst ist der Wesenstest nicht notwendig, oder?

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    Auch wenn das jetzt OT ist, das fände ich einfach süüß.
    Ein Hund , der meint, das gehöre da nicht hin und sammelt es auf um es euch hinterherzutragen :tgrin:
    Sorry, war OT. Ich weiß auch nicht wie man es ihr abgewöhnen kann.

    Ganz so OT war das doch gar nicht.
    Entweder das Ganze mit ins Training einbauen (Tauschgeschäft), oder unterbinden (Ablenkung, Abnahme o.ä.)


    Schönen Tag noch

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    Es ging auch eigentlich darum das ich vor kurzem bei einem Spaziergang eine Frau getroffen habe die meinte ich bräuchte für Scout und Gina einen Wesentest! Weil sie ja beide über 50 cm sind (scout - 60cm, Gina - knapp 51cm)!


    Da scheint die Gute mal was gehört zu haben und meint es nun gleich weiter geben zu müssen.

    Du bist doch aus NRW, da werden die Hunde in die 40/20 Kategorie eingeteilt für die man einen "Sachkundetest" (bitte verbessert mich, falls ich falsch liege) nachweisen muß. Genaueres darüber, wissen mit Sicherheit user aus NRW besser.
    Aber wie ich schon sagte, die Ordnungsämter müssen da auch korrekte Auskunft drüber geben können.


    SWchönen Tag noch

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    Also, den Satz

    "Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen. Der zulässige Gebrauch findet seine Grenzen gemäß § 14 Nr. 1 WEG erst dort, wo die anderen Miteigentümer in ihrer Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum mehr als in unvermeidlichem Umfang beeinträchtigt werden."

    hatte ich schon so verstanden.


    und dann kommt das:

    Zitat

    Der zulässige Gebrauch findet seine Grenzen gemäß § 14 Nr. 1 WEG erst dort, wo die anderen Miteigentümer in ihrer Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum mehr als in unvermeidlichem Umfang beeinträchtigt werden. Der Wohnungseigentümer ist danach verpflichtet, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen lediglich in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

    Und hier würde u.U. ein Hundehaltungsverbot auch beim Wohnungseigentümer greifen.

    Das ist eben der Nachteil bei Eigentümergemeinschaften. Da haben immer noch zuviele was zu sagen.

    Aber im Großen und Ganzen sind wir uns ja einig.


    Schönen Tag noch

    Kommt auf das entsprechende Bundesland an, für Listenhunde und Hunde die "auffällig" geworden sind.
    Sollte aber das Ordnungsamt der ensprechenden Gemeinde beantworten können.


    Schönen Tag noch

    @ Sara:
    Ganz richtig liegst du nicht.
    Es geht hier nicht nur darum, daß der Eigentümer machen kann was er will.
    In diesem Urteil ging es darum, daß ein generelles Haustierhaltungsverbot nicht rechtens ist (dann müßte ja der andere Eigentümer seine Hasen auch weggeben, und wie ich schon geschrieben hatte würde dies auch für sämtliche anderen "Haus"tiere gelten).


    Schönen Tag noch

    So wie ich das Urteil verstanden habe, kann der Vermieter kein allgemeines Verbot einer Haustierhaltung aussprechen.
    Ein solches Verbot würde nämliche sämtliche Tiere, welche als Haustiere gehalten werden können (Hamster, Meerschweinchen, Zierfische im Aquarium, Motten, Fliegen, Flöhe :D usw.) betreffen.
    Hier hat ein Oberlandesgericht verschieden Urteile von Amtsgerichten praktisch nur bestätigt.
    So kann sich ein "Formfehler" im Miet-/Eigentümervertrag schnell zum Gunsten des Mieters, oder wie hier eines Miteigentümers, auswirken.
    Das heißt nicht generell, daß einzelne Tierarten, oder Größen ausgeschlossen werden können.

    Schönen Tag noch

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    Werden die alles ziemlich zur gleichen Jahreszeit läufig?

    Nein, jede Hündin hat ihre "eigene" Zeit und Rhythmus.

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    Wie lang ist es eine qual für Rüden? :ops:

    Wenn es überhaupt eine Qual ist, solange wie die Hündin hitzig ist. Dazu noch etwas davor und dahinter; Rüden riechen es schon früher und länger.

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    Ist das jetzt grad echt so das viele läufig sind?

    Es ist tatsächlich so, daß mit Beginn der wärmeren Jahreszeit die Hitzigkeit häufiger wird.


    Schönen tag noch