Beiträge von Hund

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    Es ist schockierend mit welchem Gedanken du an die Erziehung gehst.

    Dein Hund ist 4 Monate - also noch nicht mal 2,5 Menschenjahr - was hast du denn da von deinem Kind erwartet? Sollte es schon den Satz des Pythagoras aufsagen können und noch wichtiger ihn auch anzuwenden?

    Mal ehrlich, ein Welpe ist nun mal stürmisch und muss erzogen werden. Aber nicht mit einem Halti.

    Wirklich sinnvolle ist dem Hund nur eine halbe Stunde am Tag zu gönnen, wo nur er im Mittelpunkt steht. Sprich ohne Kind. In dieser halben Stunde wird etwas gespielt und intensiv geübt.


    Steffen, das will die Themenstarterin doch gar nicht wissen. :kopfwand: :D

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    man leute,warum kann man das "fehlverhalten" seines hundes nicht mal mit humor nehmen :^^: ??? soo schlimm ist ein aufreitender hund nun auch nicht..

    aber ich würde das verhalten deines hundes auch unterbinden....

    Solange es nur mich betrifft kann ich es auch mit Humor nehmen - bei fremden hört der Spaß auf.
    Ich habe was dagegen von fremden Hunden "belästigt" zu werden und mein Hund darf keine Fremden belästigen. Aus. Punkt.

    Kann deshalb den Postings der Vorschreiber beipflichten.


    Schönen Tag noch

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    Da er sehr stark an der Leine zieht, bin ich am überlegen mir ein Halti zu kaufen. Zusätzlich habe ich eine Tochter von 3 Jahren, die jedesmal mit raus kommt. Also muss ich Kind und Hund in Schach halten ;)
    Ich habe mich im Netz schon ein bisschen schlau gemacht, aber so richtig weiß ich mit dem Umgang des Haltis dadurch nicht bescheid. Das Anlegen habe ich mir schon einmal zeigen lassen, allerdings würde mich interessieren, wie ich im Alltag damit umgehen soll.


    Am Besten gar nicht mit Halti; die Erziehung von Kind und Hund getrennt vornehmen. Um so entspannter kannst du wenn beide erzogen sind (was beim Hund schneller geht) mit beiden raus gehen und kannst dadurch umso sicherer sein.
    Erziehe den Hund von Grund auf ohne Halti, baue die Erziehung so auf, daß du immer etwas mehr (je nach Ausbildungsstand) das Kind mit hineinnimmst. Wenn du dann den Hund soweit sicher hast, dann kannst du auch das Kind mit dazu nehmen und dich ums Kind kümmern (oder in Schach halten).


    Schönen Tag noch

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    - einen Hund wie einen tollwütigen Fuchs abknallen darf wenn er nicht an der Leine geführt wird oder auf Zuruf sofort zum Herrchen/Frauchen kommt.

    wenn er an der Leine ist brauchst du ihn doch nicht mehr herrufen
    Ein Jäger/Förster darf einen wildernden Hund abschießen. Nicht aber wenn er "nur" ohne Leine läuft, das ist eindeutig noch kein wildern. Wenn der Hund beim Herrchen/Frauchen bleibt (also nicht aus dem Einwirkbereich entfernt), und/oder abrufbar ist, wird kein guter Förster/Jäger einen Grund sehen den Hund abzuschießen.


    Schönen Tag noch

    Meint ihr, ihr werdet jetzt nach einem halben Jahr eine Antwort darauf bekommen?
    Wenn es die Fragestellerin damals schon -wie es scheint- nicht interessiert hat. Kommt ja leider häufiger vor, daß jemand was reinstellt, fragt und sich dann darauf nicht mehr meldet.


    Schönen Tag noch

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    Mir ist nun noch etwas aufgefallen...Auf dem Versicherungsschein steht drauf

    Vertragsbeginn: 11.10.2004 12 Uhr
    Vertragsablauf: 11.10.2005 12 Uhr

    Tja was denn nun?Welche Laufzeit gilt?Die des Antrags,oder die des Versicherungsscheines?

    Es gilt der Zeitraum der auf der Police eingetragen ist.
    Demnach dürfte im Vorliegenden Fall die Kündigung zum 10.10.2007 möglich sein, mit der dreimonatigen Kündigungsfrist. Das heißt, du mußt spätestens Anfang Juni kündigen um die Wirksamkeit zu erreichen.


    Schönen Tag noch

    Du legst es also wahrscheinlich darauf an?

    Soll ich dir was sagen? Nach dem letzten Posting dazu gönne ich es dir sogar. Wäre zwar ziemlich teueres Lehrgeld für dich, aber jeder so wie er es braucht.

    Weiteren Komentar dazu enthalte ich mir mal.


    Schönen Tag noch

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    Also ich habe jetzt mal in den Unterlagen geguckt...

    2. Das Versicherungsverhältnis kann ferner gekündigt werden,wenn von dem Versicherer aufgrund eines Versicherungsfalls eine Schadenersatzzahlung geleistet oder der Haftpflichtanspruch rechtshändig geworden ist oder der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat.

    Kann mir das jemand für Blondinen übersetzen?

    Hab ich doch schon geschrieben, der Schadensfall.