Beiträge von Hund

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    "Was würdest du empfinden, wenn man dich in eine Wohnung sperrt, du traurig zugucken musst, dein Besitzer geht, er macht die Tür zu und du gleich weisst, nun sitzt du hier stundenlang und keiner guckt mehr nach dir? Würdest du dir nicht auch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung suchen, die dir Spaß macht, du gleichzeitig auch den Frust dabei loswirst und weil du als Hund nichts anderes hast, womit du dich bemerkbar machen kannst fängst du an zu bellen und wie du so bellst merkst du: Mann hab ich eine tolle Stimme. Und schwupp kommt jemand (nach 5-6 Stunden) und spricht mit mir - E N D L I C H - E R R E I C H T.............und wie laut mein Frauchen mit mir erst spricht - ECHT KLASSE! ;)

    Hast du nicht grad selbst geschrieben, daß Hunde kein Zeitgefühl hätten? Und nun willst du über das Zeitgefühl das Verhalten des Hundese erklären. :???:

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    So wie es vorgefallen ist, bin ich nicht schuld. Doch sie werden bei der Anzeigen garantiert das Gegenteit erzählt haben, sonst hätten sie sich ja selbst belastet. Weitere zeugen gab es nicht, die Hunde fezten sich direkt neben mir.

    Und genau das ist DEIN Pluspunkt, Das können sie ja nicht abstreiten - ansonsten laß es ruhig auf dich zukommen - und bleib, falls es zur Gegenüberstellung kommt, selbst ruhig.

    Zitat

    Im Wohngebiet ist Leinenpflicht :motz:

    Wo steht denn das?
    Geh nicht von Voraussetzungen aus, die nicht gegeben sind - kann durchaus sein daß es nicht Pflicht ist - wie z.B. bei uns.


    Morrigan:
    Wenn dein Hund an der Leine gewsen ist, muß ja der Beißvorfall bei euch gewesen sein (also in deiner Nähe). Somit muß der andere Hund (egal ob mit oder ohne Leine) zu deinem Hund hingegangen sein und es von den anderen Besitzern auch zugelassen worden sein. Hätten sie ihren Hund zurückgehalten, wäre es zu keinem Beißvorfall gekommen.

    Ansonsten hast du rein rechtlich erst mal die besseren Karten, wenn dein Hund angeleint war und der andere nicht.

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    Wenn das von der rechtlichen Seite her reicht ... wäre ja super ... dann hätten sich ja alle Probleme gelöst.
    Ich habe nur gedacht, der Hund müsse wie Ladung gesichert werden. Und deshalb sei ein Hund im Fußraum von vorneherein verboten.

    Denkfehler meinerseits. Danke für Eure Hilfe.

    Dann dürfte die Handtasche nicht auf den Beifahrersitz (die kann unter die Pedale rutschen und das Bremsen blockieren), oder der komplette Einkauf auf dem Rücksitz oder lose im Kofferraum...... Da gäbe es so einiges, da ist ein Hund im Beifahrerfußraum gar nix - der ist da recht sicher - wenn er nicht zum Fahrer darf.

    Keinesfalls darf der Hund beim Beifahrer auf den Schoß und mit dem Beifahrer angeschnallt werden - alles schon erlebt.