Beiträge von Motte1987

    würde dir ja auch sehr gerne was zum thema welpis und stubenreinheit sagen, aber ich bekam sowohl meinen ersten, als auch meinen jetzigen hund schon mit 2 bzw. 9 jahren...

    sorry...

    aber wenns nur tröpfchen waren? vielleicht wars auch gehechelt? samy macht im sommer jetzt auch hechelspuren in tröpfchenform durch die ganze wohnung... :???:

    Zitat

    So wie man von uns HH erwartet, daß wir unsere Hunde erziehen oder zumindest irgendwie dafür sorgen, daß sie keinen Schaden anrichten, so kann man doch als Nichteltern erwarten, daß Eltern wie auch immer dafür sorgen, daß die Kids keinen Mist bauen.

    dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :gut:

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    Oh mein Gott.Ich habe jetzt nur die ersten Seiten gelesen aber das reicht mir schon!
    Die Äusserungen einiger User hier schockieren mich zu tiefst.Selber schuld und der hätte von mir noch eine drauf gekriegt...... :schockiert:
    Sorry aber was ist das für ein Hund der gleich zu beisst.Natürlich hätte der Junge nicht über den Zaun klettern dürfen.Und ja der Hund hat auch das Recht sein Revier zu verteidigen.Aber nicht so!!
    Ich finde es wirklich erschreckend das immer wieder so viele User hier ihre Tierliebe über die der Menschen stellen.

    Fassungslose Grüße
    Jessica

    darum gehts doch im grunde genommen gar nicht. klar war das eine dumme verkettung von zuständen: das kind ist übern zaun geklettert obwohl es wissen sollte dass man das nicht tut, die eltern haben nicht aufgepasst, obwohl man grad wenn man ein kind hat, dass sowas gerne macht, vielleicht ein auge drauf haben sollten und der hund hätte natürlich nicht beißen sollen.
    im endeffekt ist der junge der leidtragende der jetzt unter umständen für immer entstellt ist oder zumindest n kräftigen schock hat.
    auch alles klar.

    ich glaube hier stören sich nur einige an der rechtssprechung. beim kind heißt es "ach das ist doch ein kind, der macht halt nun mal, was er will" und beim hund heißt es "der darf auf keinen fall beißen, auch nicht, wenn jemand fremdes ins grundstück eindringt!"
    ja! beides richtig. nur in kombination funktioniert es eben nicht, wie man am aktuellen beispiel sieht.

    falsch finden es eben viele (u.a. auch ich) , dass jetzt ausschließlich die hundehalter schuld sind, noch von der familie belagert und beschimpft werden, obwohl diese und ihr kind ebenfalls eine gewisse teilschuld tragen und der hund in sicherheitsverwahrung muss. klar, sollten hunde nicht beißen. genausowenig, wie kinder über fremde zäune klettern sollten aber kinder sind kinder und hunde sind hunde und von beiden kann man keine "gehorsamsgarantie" geben.

    ende und byebye

    Zitat

    hallo,

    und das hätte einem 7 jährigen kind gelehrt, nicht auf fremde grundstücke zu steigen? gewalt wäre sicher in dem fall keine lösung.

    sicher kommen das mehrere ungünstige faktoren zusammen und dann kann es ebend zu einem vorfall, wie dem beschriebenen kommen.

    gruß marion

    aber mal ganz ehrlich - geschlagen wurde ich auch nicht, aber einen gehörigen anschiss hätte ich von meinen eltern auch bekommen...

    schade nur dass die eigentlichen verantwortlichen (und zwar die eltern) nicht zur rechenschaft gezogen werden, sondern nur wieder halter und hund...

    ja sicher... ich hab meinen hund ja auch net rausgelassen, dass der die leute stellt. kann ja nicht ahnen, dass die die gartentür aufmachen und einfach reinlaufen... finde das ehrlich gesagt extrem dreist...

    und naja... ich sag immer nur, wenn alles stimmen würde, was hier geschrieben wird, dann gäbe es keine unerzogenen hunde auf der welt...
    möchte jetzt nicht unterstellen,dass das mit dem schmerzensgeld an den einbrecher net stimmt, aber der fall ist hier auch nur in 2 sätzen geschildert, so dass man eigentlich gar nix über die genauen umstände weiß... vielleicht hat der hund den einbrecher ja verfolgt und erst auf der straße erwischt... da ist die sachlage ja schon anders... aber aufgrund von internetseiten und einem forumsbeitrag felsenfest zu behaupten mein anwalt weiß nicht wovon er spricht ist schon ... naja...

    habs falsch gelesen, nehms zurück, das war ja im haus...

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    Sorry, aber das ist Blödsinn. Und da findest du über google auch genügend Rechstanwaltseiten, die das bestätigen. Du hast deinen Hund so zu sichern, dass er niemanden beißt.

    Es gibt wohl ein bisschen noch das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Also darf dein Hund wohl z.B. knurren/stellen/abwehren, aber er darf niemanden, der dein Grundstück nur zum Besichtigen betreten hat, einfach so beißen.

    Im Falle eines tätlichen Angriffs auf dich, gibt es wohl Rechtssprechungen, das der Hund auch mal zupacken darf, ohne größere Folgen für dich, aber nur in diesem Falle.

    Ganz sicher nicht "einfach mal so" nur weil jemand deinen Garten betreten hat. Du hast den Garten so zu sichern, dass niemand rein kann (hoher Zaun, Klingel außen, abgeschlossenes Tor).

    Edit: Ich erinnere mich dunkel an eine Userin und einen Thread aus meiner Anfangszeit in diesem Forum, die einem Einbrecher Schadensersatz zahlen musste. Ich wüsste nur jetzt nicht mal gescheite Stichworte für die Suche um das wieder zu finden....


    komisch, dann wird wohl mein anwalt keine ahnung haben...

    Zitat

    Das wäre interessant, ob das vor Gericht haltbar ist, denn wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, darfst du Schmerzensgeld zahlen. Die Begründung, dass man seinen Hund so zu sichern hat, dass er niemandem was tut, wäre bei einer Katze doch das gleiche oder?

    das stimmt aber nicht. ich hatte neulich den fall, dass leute ungefragt auf unser grundstück sind (wollten mal ungefragt unsere neue gartenlandschaft besichtigen) und dementsprechend vom hund gestellt wurden. die haben dann auch rumgekeift von wegen sie zeigen uns an usw. obwohl der hund sie nicht mal berührt hat.
    habe dann unsern rechtsanwalt mal genauers interviewt und er hat mir erklärt, dass der hund sogar hätte beißen können, ohne dass es für uns zu konsequenzen gekommen wäre, da in dem moment, wo das grundstück anderer betreten wird hausfriedensbruch begangen wird und somit sämtliche rechte auf notwehr etc. derjenigen erlischen.

    der einbrecher kann euch also nur anzeigen, falls euer hund ihn außerhalb des grundstückes erwischt. im grundstück muss er damit rechnen.

    grüße

    samy kennt auch "ab". das heißt dann abstand halten. z.b. wenn sich die nase schnuppernd meinem teller nähert oder so.
    "auf deinen platz" kennt er auch.
    draußen ist "ab" das aufhebungssignal, bzw. bedeutet, dass er, von der leine gelassen, losrennen darf.
    aber draußen von mir wegschicken?? wozu? :???: