Beiträge von lotuselise

    Hab meine neuen Messer von der Baywa, sind wohl japanische, Verpackung hab ich leider weggeschmissen......die Teile schneiden richtig gut :gut:
    Besonders das Santoku-Messer hat es mir angetan.


    (Gibt einen extra Aufsteller dafür, die Messer sind bunt: rosa, lila, türkis) und kosten irgendwas zwischen 10 und 15 Euro)

    Hallo, habe neulich das Buch "Katzen würden Mäuse kaufen" von Ulrich Grimm gelesen. Manche kritisieren dieses Buch als zu reißerisch geschrieben.
    Ansichtssache.


    Allerdings enthält das Buch u.a. eine Aussage, die darin besteht, dass explizit in der Tiermedizin enorm von den Herstellern gesponsert wird.


    ==> es ist besser, dass Du als Kunde des Hundefutters erhalten bleibst :irony2:

    Geh trotzdem noch zum Anwalt und hol Dir vorher den Beratungsschein.


    Das OA hat aufgrund des Sachverhaltes entschieden.


    Was, wenn der Sachverhalt falsch war???


    Frag den Anwalt, ob Du jetzt noch irgendwas tun kannst, damit dieser Sachverhalt richtig gestellt wird z.B. durch Akteneinsicht auf den Tierarztbericht (Steht da wirklich ausdrücklich Bisswunde??) Er wird Dir sagen auf was Du die Frau verklagen kannst: Ansatzpunkt Anzeige: wie lautete Deine Beschuldigung???
    Du müsstest also die Falschaussage dieser Frau beweisen:
    Wie glaubhaft ist die Frau??? Du hast z.B. Zeugen, die bestätigen können, dass es ihren männlichen Zeugen nicht gibt. Du hast einen bestandenen Wesenstest. Du hast Fotos mit Deinem Hasen (Jagdtrieb).


    Wenn Du es schaffst den Sachverhalt richtig zu stellen, ist die Rücknahme des Bescheides nur noch eine Formsache.

    Hallo Honey-bunny,


    tut mir echt leid für Euch.....
    ich wüßte jetzt ehrlich nicht, ob ich mich für:
    "die Freiheit fängt an der Münchener Stadtgrenze an" oder das andere, kostenintensive Procedere entscheiden würde.


    Die Pics waren voll schön anzuschauen, ich wünsch Dir, dass Du Dich bald wieder so entspannen kannst, wie die beiden....

    ich hab in meinem früheren Beitrag das OA in Frage gestellt, da ich eine kurze Leine nicht als einen Hinderungsgrund für das Zubeißen betrachte.
    Dazu stehe ich nach wie vor.


    Andererseits hab ich trotzdem versucht, den Bescheid des OAes zu verstehen. Dafür hab ich ein bißchen recherchiert, was meine Sichtweise etwas verändert hat:


    Das OA hat durch seinen Bescheid die Gültigkeit des Negativzeugnisses aufgrund des Vorfalles aufgehoben. Somit wird Kaia als Kampfhund betrachtet, was die Auflagen der Stadt für diese Rassen nach sich zieht.
    Deshalb glaube ich, dass eine Klage nicht wirklich gute Aussichten auf Erfolg hat.


    Die einzige Sanktion des OA war das Kürzen der zugelassenen Leinenlänge von 3,00 auf 1,50 m.


    Blöd, dass eine Gegenanzeige aufgrund der falschen Aussage der Dame unterlassen wurde. Das wäre m.E. sehr wichtig gewesen. So wie es aussieht, bleibt nun nur ein Sachverständigengutachten und anschließend der erneute Antrag eines Negativzeugnisses übrig.


    Siehe hier:http://www.muenchen.de/Rathaus…katalog/115059/index.html