Mal ne ganz blöde Frage: ist es innerhalb einer Wohnungsgesellschaft, die dasselbe Gebäude betrifft, üblich, dass für die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Regelungen bestehen?
Wohnung 1 - 3, Hund verboten, Wohnung 4 Hund erlaubt, Wohnung 5-9 verboten usw??
Oder ist es so, dass die Wohnungsgesellschaft Hundehaltung erlaubt, aber z.B. eine Obergrenze der Hunde für den Wohnblock festlegt?
Wie dem auch sei, diese Dinge könnte man evtl. bei den anderen Mietern erfragen..
Wenn ich ehrlich sein soll, ich hab nie gefragt ob wir einen Hund halten dürfen oder nicht. Meinem Vermieter gehören drei Wohnungen hier im Haus und in einer davon wohnt ein Hund - damit bin ich davon ausgegangen, dass wir auch einen Hund halten dürfen.
Dazu kommen die anderen Wohnungseigentümer und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung: es gibt noch einen Hund im Haus, also steht die Eigentümergemeinschaft der Hundehaltung offen gegenüber.
Hab ich da nen Fehler in meiner Denkweise? Keine Ahnung....