ich möchte nochmal betonen, dass es mir nur um die Regelung in bayern geht! Ich habe keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
Beiträge von AnjaNeleTeam
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gibt es auch hier, sind aber nicht rechtens. Reh + über 4 Treiber ist verboten. Ich denke schon, dass die Menge der Treiber den Stress zumindest etwas reduziert, also ist da nicht nur der Name ein Unterschied.
Auf den Jagden auf denen ich bisher war, wurde sich an diese Regelung gehalten.
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Ändert trotzdem nix dran.
Daraus schließt sich nur wieder, dass Schalenwild nicht mit mehr als 4 Treibern gejagt werden darf, weil das eine Treibjagd wäre.
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Das kann ja sein, dass du das so siehst, deswegen stimmt es trotzdem nicht.
Warum meinst du denn, dass bei den Jagden hier so ein Aufriss um die Treiber gemacht wird, wenn Schalenwild bejagt werden soll? Da wird penibel darauf geachtet, dass nicht mehr als 4 Treiber durchgehen wenn man Rehwild schießen möchte. Ich glaube nicht, dass die alle den Gesetzestext falsch interpretieren.
Laut dir müsste es ja reichen zu sagen "wir jagen heute Rehe, also sind wir auf einer Drückjagd" und schon könnte man so viele Treiber einsetzen wie man möchte. Das macht einfach keinen Sinn, wenn man das Verbot beachtet, dass auf Treibjagden kein Schalenwild bejagt werden darf.
Außerdem wird deine Definition von Treibjagd (nur auf Niederwild+SW) und Drückjagd (nur Schalenwild) im Gesetzestext genauso wenig beschrieben, wie die Tatsache, dass bei einer Drückjagd max. 4 Treiber durchgehen dürfen.
Aus dem Gesetzestext geht klar hervor, dass alle Jagden, an der neben Schützen mehr als vier Treiber mitgehen Treibjagden sind. Also kann eine Drückjagd nicht mehr als 4 Treiber haben, sonst wär es eine Treibjagd.
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Na dann hast du sicherlich recht und unsere Ausbilder sowie Prüfer unrecht

Wie meinst du denn sieht eine Drückjagd aus? In Bayern? Wie viel Treiber laufen da so mit? Was wird bejagt?
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Daraus erschließt sich, dass alles über 4 Treibern eine Treibjagd ist. Eine Jagd mit 1-max. 4 Treibern ist folglich eine Drückjagd.
Definition laut unserer Unterlagen:
"Treibjagd = Jagd an der neben Schützen mehr als 4 Personen als Treiber oder Abwehrer teilnehmen."
"Drückjagd = Jagd an der ein oder mehrere Treiber - einem oder einer unbegrenzten Anzahl von Jägern Wild aus seinem Einstand zuzudrücken versuchen (höchstens 4 Treiber-sonst Treibjagd/Anzahl der Hunde spielt keine Rolle). Sind mehr als 4 Personen daran beteiligt, dann handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, an der ein Jugendjagdscheininhaber als Jäger nicht teilnehmen darf. 1 Jäger und 2 Treiber = Drückjagd/keine Gesellschaftsjagd/Jugendjagdscheininhaber könnte hier als zweiter Jäger teilnehmen.
Drückjagd ist eine selbstständige Jagdart (keine Unterart der Treibjagd) und darf auch auf Schalenwild ausgeübt werden (wird bei Gamswild und Fuchs Riegeljagd genannt)."
Ich wurde dazu sogar in der Prüfung gefragt. Wär dem Prüfer wohl aufgefallen wenn ich dazu völligen Schmarrn erzählt hätte.
Wenn du mir immer noch nicht glaubst, dann google selber.
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…CookieSupport=1
Glaubst du mir jetzt?

Ich mach vielleicht gerade erst meinen Jagdschein, aber wenn ich mir nicht sicher wäre, würde ich es nicht sagen.
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weil man das wild nicht in Panik versetzen möchte. Wenn das wild sich langsam bewegt kann man es besser ansprechen und treffen.
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hier sind gesellschaftsjagden auf sauen fast immer treibjagden. Willst du rehwild dazu nehmen, muss die treiberzahl reduziert werden.
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Ist hier in bayern eben so
Steht im BayJGIst ja jetzt nicht unbedingt was anderes als ich meinte, aber hier in BY gibts eben die Regelung mit max 4 Treibern. Und bei mehr Treibern ist schalenwild (außer Schwarzwild) tabu.