So eine mittelalterliche Dynamik finde ich ehrlich fürchterlich.
Wenn ich das richtig gesehen habe, bist Du auch aus Niedersachsen, da ist das Betreten von Grünflächen, Äckern und Wald nach §23NWaldLG (Abs. 1 & 2) erlaubt, solange die Nutzung für den Besitzer nicht unzumutbar ist. Äcker darf man außerdem nicht betreten in der Zeit von Bestellung bis Ernte, Wiesen nicht während der Aufwuchszeit und Weiden nicht während der Aufwuchs- oder Weidezeit. Aber sonst ist es dort halt grundsätzlich erlaubt. In BW gilt das z.B. nur für Waldflächen, zumindest sind Äcker und Wiesen nicht in dem Gesetz erfasst.
Ich persönlich lasse Smilla nicht auf bepflanzte Äcker, egal ob Gründung oder anderes. Wenn sie brach liegen, darf sie drauf und ich weiß, das die beiden betreffenden Landwirte damit auch kein Problem haben. Wald ist bei uns hier nicht vollständig in Privatbesitz, wir haben auch Staatswald, allerdings ändert das für mich nichts, da es in BW eben erlaubt ist, sich "zum Zwecke der Erholung"im Wald auch abseits der Wege aufzuhalten.Mir persönlich liegt aber abseits der Rechtssprechung einfach an einem guten Miteinander, damit geht es mir selbst dann ja auch gut. Wenn sich also irgendwann einer der beiden Landwirte dagegen ausspricht, das Smilla auf eine Brache geht, dann bleibt sie da weg.
Der Hof ist in Sachsen Anhalt und nicht in Niedersachsen.
Das Dorf ist extrem klein, da kennt jeder jeden.
Und gerade die Bauern, vor allem die Milchviehbauern treffen sich regelmäßig.