Schäden durch Haustiere oft nicht versicherbar
Langfristige Schäden durch Haustiere wie etwa Kratzspuren lassen sich kaum über eine Haftpflichtversicherung versichern. Davor warnt die "Süddeutsche Zeitung". So zahlt eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter zwar, wenn ein Hund in der Wohnung eines Dritten eine Vase umschwirft. Für die Krallenspuren, die er über Jahre hinweg auf dem Fußbodenparkett der heimischen Wohnung hinterlässt, zahlt die Haftpflichtersicherung aber nicht.
Grund dafür sei, dass ein Haftpflichtschaden stets plötzlich und spontan entstehen müsse, heißt es in dem Artikel. Schäden durch langfristige Einwirkung des Tieres fielen jedoch unter "Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung". Diese Fälle schließe die Haftpflicht jedoch ausdrücklich aus. Ärgerlich vor allem für Tierhalter in Mietwohnungen.
Zur Erklärung:
Was sind eigentlich Mietsachschäden?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. wenn Ihr Hund die Türe des Hotelzimmers zerkratzt bzw. sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen und Ihr Hund sollte diese Türen beschädigen, sind diese Schäden auch mitversichert.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung.
Ausgeschlossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders versichern kann.
LG
Toni