Beiträge von Folkemon

    Fritz wird wohl eh zum Anwalt gehen müssen, denn angeblich war Paul nun beim Anwalt und es geht die nächsten Tage ein Schreiben ein. Allerdings haben wir mittlerweile diverse Punkte ausmachen können, die sich widersprechen in den beiden Verträgen und die beweisen, dass alles im Nachhinein erstellt wurde um einen Rosenkrieg anzuzetteln.


    Es gibt nur noch eine einzige Befürchtung: Da wir teils beide arbeiten ist der Hund mal wenn sich die Schichten überschneiden für 2 - 3 Stunden alleine zu Hause. Das ist er eigentlich gewohnt, somit kein Thema. Aber nun die Befürchtung: Was ist, wenn Paul zum Tierschutzverein geht und behauptet dem Hund würde es schlecht gehen? Dürften die sich dann mit Hilfe der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen, wenn keiner von uns da ist? Wie kann man dem vorbeugen? Sich vorsorglich mit dem Verdacht auf so eine Masche beim Tierschutzverein melden? Sich vom Tierarzt etwas ausstellen lassen, dass der den Hund mal durchcheckt und bestätigt, dass er ihm gut geht? Paul greift offenbar zu allen erdenklichen Mitteln und da wollen wir einfach vorbereitet sein...

    Die aktuelle Lage ist übrigens, dass Paul jetzt sogar in seinem öffentlichen Blog Fritz schlecht gemacht hat und behauptet hat, dass der Hund geschlagen wurde. Somit wäre es ja besser wenn er ihn holen würde und bei ihm würde es ihm ja dann gut gehen. Seine persönlichen Bekannten hat er damit natürlich überzeugt, aber es ist glatt gelogen und er hat sich in der gemeinsamen Zeit ja nie um den Hund gekümmert. Kann er mit so etwas durchkommen? Alle Nachbarn und Bekannten von Fritz (und ich als Mitbewohner natürlich auch) können bestätigen, dass es dem Hund hier gut geht, er gut behandelt wird und er alles hat, was er braucht.

    Soweit ich das jetzt mitbekommen habe kommt von Pauls Anwalt die nächsten Tagen ein Schreiben. Wie soll sich Fritz dann verhalten? Erst mal abwarten was kommt, dann selbst zum Anwalt gehen? Was könnte passieren, wenn er vor Gericht geht?

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    Denke, es beruhigt einem selber, wenn man alles Mögliche beisammen hat um dann im Fall gut gewapnet zu sein.


    Wenn ich dir irgendwie noch Helfen kann, muss kommende Woche eh mit meiner Anwältin telefonieren...wenn sie Zeit hat und sich ein wenig mit solchen Dingen auskennt, kann ich sie ja gerne mal Fragen.


    Gruß Gwen


    Es gibt denk ich einige Freunde, die zur Not bezeugen könnten, dass der Hund ein Geschenk war. Ich versuch mich da jetzt auch nur ein wenig drum zu kümmern, da Fritz selbst unter dem ganzen Rosenkrieg momentan recht leidet und ich ihm einfach helfen möchte. Aber wenn Du ohnehin eine Anwältin konsultierst, die sich mit solchen rechtlichen Fragen auskennt, wäre es klasse, wenn Du da nochmal nachfragen könntest. Danke auch bisher schon mal für die Hilfe!

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    Welches Datum steht denn auf dem Kaufvertrag/Schutzvertrag?


    Wenn das von gestern draufsteht und dein Kumpel hat den Imfpass und die Steuerquittung, deren Daten ja dann von vorher sind, kann m.E. die Polizei nicht einfach den Hund mit nehmen, weil der Fall ja überhaupt nicht klar ist und evtl. die Gerichte darüber entscheiden müssen.


    Wenn wirklich die Polizei käme würde ich den Impfpass und die Steuerquittung vorlegen.


    Der Schutzvertrag wurde am 03.04. ausgestellt, wobei das auch nur als Datum drauf steht und Fritz sagt, dass am Tag der Übergabe gar kein Vertrag unterschrieben wurde. Der Kaufvertrag ist vom 13.08.
    Im Impfpass dagegen sind die Impfungen mit Datum vom 30.04. und 30.05. eingetragen, angemeldet ist der Hund seit dem 12.08. (Datum der Ummeldung nach dem Umzug) hier in der Gemeinde, alles auf Fritz.


    Also wäre es sinnvoller den Ex anzuzeigen, damit er in der Beweispflicht ist, dass es kein Geschenk war? Aber mit welchem Grund sollte man ihn anzeigen?
    Der Kaufvertrag wurde am 13.08. unterschrieben und bestätigt, dass der Hund am 03.04. gekauft wurde. Das beweist ja wie vorher schon mal gesagt, dass erst nach dem Ende der Beziehung der Vertrag im Nachhinein unterschrieben wurde.
    Seit dem Kauf am 03.04. ist der Hund bei "Fritz". Der Schutzvertrag bei der Übergabe des Tieres wurde angeblich am 03.04. unterzeichnet.


    Danke erst mal für die Tipps. Kaufvertrag schön und gut, aber der Hund war nun mal ein Geschenk. Wie will "Paul" das bitte widerlegen, wenn alles andere (Impfpass, Steuer, "Wohnort" des Hundes) dann dagegen spricht?

    D.h. "Kaufvertrag" und "Schutzvertrag" gleichzeitig sind eigentlich blödsinnig? Ich dachte mir schon, dass er den Kaufvertrag nur jetzt noch im Nachhinein geschrieben hat, um etwas in der Hand zu haben.


    Ja, der Hund ist auf Fritz angemeldet, er zahlt die Steuern und die Impfungen. Versicherung hat er soweit ich weiß noch keine abgeschlossen. Das wäre also auch ratsam?
    Und es gibt zur Not genug Leute, die bezeugen können, dass der Hund die ganze Zeit bei Fritz gewohnt hat. Beide hatten jeweils eine eigene Wohnung, von daher war der Hund nie bei Paul gewesen. Hab mir schon gedacht, dass Paul wenig Chancen hat den Hund mit der Polizei holen zu lassen, aber es ist gut hier die Bestätigung dafür zu finden. Danke!

    Hallo alle zusammen!


    Ich bin mit einem Kumpel jetzt in eine WG gezogen und mein Mitbewohner hat akut ein ganz starkes Problem: Er hat sich von seinem Ex-Freund getrennt und dieser verlangt nun den Hund ausgehängt.
    Der Fall ist so gelaufen: Der Ex (nennen wir ihn mal Paul) hat im April den Hund für 300 € gekauft, da mein Mitbewohner (nennen wir ihn Fritz) immer schon einen Hund wollte, sich aber keinen leisten kann. Der Hund hat die ganze Zeit von Anfang an bei Fritz im Haushalt gelebt, Fritz hat auch die Impfungen bezahlt und ist im Impfpass als Hundehalter eingetragen. Paul hatte sich nie um den Hund gekümmert und hat sogar selbst einen Hund zu Hause, um den er sich mangels Zeit kaum kümmert. Nach der Trennung sah es erst nach einer gütlichen Einigung aus. Vor ein paar Tagen kam dann Paul auf einmal und wollte den Hund mitnehmen. Fritz bot ihm an die 300 € zu bezahlen, allerdings auf Raten, da er erst nicht komplett hätte. Paul willigte ein. Am Folgetag meinte er, er wolle das Geld sofort, bzw. den Hund jetzt mitnehmen.


    Nun kam er heute während ich alleine mit dem Hund zu Hause war (mein Mitbewohner musste arbeiten) und forderte Zutritt zur Wohnung sowie die Herausgabe des Hundes, was ich ihm natürlich beides verwehrt habe. Er meinte noch, dass er zur Polizei gehen und mich dann auch mit reinziehen würde, bevor er wieder ging. Angeblich hätte er einen Kaufvertrag. Fritz hatte mir aber gesagt, dass damals kein Kaufvertrag über den Hund geschlossen wurde. Den Kaufvertrag hat Paul nun in den Briefkasten geworden. Er wurde im Nachhinein gestern mit dem Züchter geschlossen und bestätigt, dass Paul damals 300 € für den Hund bezahlt hat.


    Wie sieht es nun aus? Darf Paul den Hund einfach zurück fordern? Oder gilt es als Geschenk, da Fritz den Hund ja eigentlich wollte und sich auch die ganze Zeit um ihn gekümmert hat bisher? Dem Kaufvertrag liegt übrigens noch ein so genannter "privater Schutzvertrag zur Übergabe von Tieren" bei, bei dem es im 7. Punkt heißt: Der zukünftige Halter versichert, dass er das vorgenannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt und eine Weitergabe an eine dritte Person nicht beabsichtigt ist und auch nicht erfolgt." Welche rechtliche Grundlage hat so ein "Schutzvertrag?" Und hätte dann Paul nicht von Anfang an den Hund bei sich daheim halten müssen? Würde dieser Vertrag eine Schenkung an Fritz nichtig machen? Fragen über Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand helfen, denn mein Mitbewohner ist ziemlich verzweifelt...