Hallo alle zusammen!
Ich bin mit einem Kumpel jetzt in eine WG gezogen und mein Mitbewohner hat akut ein ganz starkes Problem: Er hat sich von seinem Ex-Freund getrennt und dieser verlangt nun den Hund ausgehängt.
Der Fall ist so gelaufen: Der Ex (nennen wir ihn mal Paul) hat im April den Hund für 300 € gekauft, da mein Mitbewohner (nennen wir ihn Fritz) immer schon einen Hund wollte, sich aber keinen leisten kann. Der Hund hat die ganze Zeit von Anfang an bei Fritz im Haushalt gelebt, Fritz hat auch die Impfungen bezahlt und ist im Impfpass als Hundehalter eingetragen. Paul hatte sich nie um den Hund gekümmert und hat sogar selbst einen Hund zu Hause, um den er sich mangels Zeit kaum kümmert. Nach der Trennung sah es erst nach einer gütlichen Einigung aus. Vor ein paar Tagen kam dann Paul auf einmal und wollte den Hund mitnehmen. Fritz bot ihm an die 300 € zu bezahlen, allerdings auf Raten, da er erst nicht komplett hätte. Paul willigte ein. Am Folgetag meinte er, er wolle das Geld sofort, bzw. den Hund jetzt mitnehmen.
Nun kam er heute während ich alleine mit dem Hund zu Hause war (mein Mitbewohner musste arbeiten) und forderte Zutritt zur Wohnung sowie die Herausgabe des Hundes, was ich ihm natürlich beides verwehrt habe. Er meinte noch, dass er zur Polizei gehen und mich dann auch mit reinziehen würde, bevor er wieder ging. Angeblich hätte er einen Kaufvertrag. Fritz hatte mir aber gesagt, dass damals kein Kaufvertrag über den Hund geschlossen wurde. Den Kaufvertrag hat Paul nun in den Briefkasten geworden. Er wurde im Nachhinein gestern mit dem Züchter geschlossen und bestätigt, dass Paul damals 300 € für den Hund bezahlt hat.
Wie sieht es nun aus? Darf Paul den Hund einfach zurück fordern? Oder gilt es als Geschenk, da Fritz den Hund ja eigentlich wollte und sich auch die ganze Zeit um ihn gekümmert hat bisher? Dem Kaufvertrag liegt übrigens noch ein so genannter "privater Schutzvertrag zur Übergabe von Tieren" bei, bei dem es im 7. Punkt heißt: Der zukünftige Halter versichert, dass er das vorgenannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt übernimmt und eine Weitergabe an eine dritte Person nicht beabsichtigt ist und auch nicht erfolgt." Welche rechtliche Grundlage hat so ein "Schutzvertrag?" Und hätte dann Paul nicht von Anfang an den Hund bei sich daheim halten müssen? Würde dieser Vertrag eine Schenkung an Fritz nichtig machen? Fragen über Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand helfen, denn mein Mitbewohner ist ziemlich verzweifelt...