ZitatSo steht es in der Futtermittelverordnung
http://www.gesetze-im-internet…v_1981/BJNR003520981.html
WAS das nun genau ist bleibt unklar.
Welche Materialien verwendet werden dürfen ist gesetzlich geregelt. Für Hunde- und Katzenfutter dürfen nur Erzeugnisse der 3. Kategorie verwendet werden - demnach sind das Erzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr als genusstauglich eingestuft werden bzw. zwar genusstauglich sind, aber selten verwendet werden oder für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind.
Lieben Gruß Marie
Edit: Sorry, die 2. Seite hatte ich nicht gesehen...