Rein rechtlich betrachtet handelt es sich beim abschneiden/abrasieren der Tasthaare doch um eine vorübergehende Amputation, das ist doch nicht neu, dass das im TSchG als Verbot (mit Ausnahmen) verankert ist, oder?
Meine kurzhaarigen Hunde sind auch schier vollbärtig
unnötig sind die Tasthaare nicht, weder an den Schnauzen noch über den Augen.
... wenigstens ums Goschle sind se langhaarig ...
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Beim Zwerg, dessen Bart ich mit dem Trimmmesser bearbeite, achte ich definitiv darauf, dass ich nicht seine dickeren Tasthaare erwische, das ist nicht immer einfach.
Klar fallen die auch mal aus, aber gezielt gehe ich nicht dran.