Ne die Regelung galt m.W. damals noch nicht, jedenfalls nicht Berlin.
Wobei klar, Hunde ordnungsgemäß anmelden müssen heißt noch lange nicht ordnungsgemäß angemeldet sein!
Ne die Regelung galt m.W. damals noch nicht, jedenfalls nicht Berlin.
Wobei klar, Hunde ordnungsgemäß anmelden müssen heißt noch lange nicht ordnungsgemäß angemeldet sein!
Vielleicht untätige Bürokraten ... vollversagen staatl. Organisationen ist ja bestimmt auch nicht richtig ...
Schlimm, es ist einfach schlimm, dass rein nur der Ausdruck Behörden soviel Gewicht hier erfährt!
Staatl. Behördenversagen mehrerer Behörden aus unterschiedl. BL, 19.12.2016 Berlin Breitscheidtplatz ![]()
Und nein!
Es ist wie Murmelchen richtig schreibt: hier sollen keine einzelnen Behördenmitarbeiter angegangen werden!
Und ja Personal/Geld fehlt überall, nicht nur auf Ämtern!
Und Murmelchen dazwischen immer wieder Hunde die angegriffen (DSH/Beagle) wurden!
Sacco ich lebe in Berlin, hier wird Behördenversagen groß geschrieben und zwar jeder einzelne Buchstabe, man schaue sich u.a. nur die Clan Kriminalität an, auch in vereinzelten Gebieten sozial schwacher Gegenden in denen Obdachlose leben usw.
aber ich will nicht weiter in O-Ton abrutschen!
Wegsehen einhergehend mit staatl. Duldung damit es keine 'Mehrarbeit' macht, hat mit Sicherheit auch in Hamburg eine große Rolle gespielt!
Edit: es ging nicht um jeden Hund! Es ging um diesen Hund! Eine Einzelfallentscheidung hätte getroffen werden müssen!
Er hätte erst gar keine Hunde führen dürfen mit seinem Vorstrafenregister!
Sacco ich bin mir ziemlich, dass alle Mitschreibenden, oder ein großer Anteil Behördenmitarbeiter kennt und/oder mit ihnen berufl. zu tun hat, oder selbst bei einer Behörde arbeitet.
Ich habe hier direkt eine Person neben mir sitzen, die eben gleich über deinen Satz:
Und für mich können die Leute, die ich bei solchen Behörden arbeiten die zerissen werden, kenne, nichts dafür.
sagte, das ist mit der erste Fehler den wir begehen, zu sagen, wir können nichts dafür.
Den hörte sie von einem Vorgesetzten am Anfang ihrer Behördenzeit auch, mit dem Zusatz: lässt du das zu, bist du hier am falschen Arbeitsplatz. Machtlos, innerhalb vieler Behördenstrukturen gar hilflos ja, aber kampflos im Sinne von laufen lassen, darf kein Alltag werden.
Und da hier ja die vergangenen Seiten Tsokos ein Thema war, kann ich -zwar völlig O-Ton- 'Deutschland misshandelt seine Kinder' empfehlen.
Er bekam ordentlich Gegenwind für dieses Buch und es ist kein Krimi.
Behördenversagen im Sinne von nicht ihrer Pflichten und Aufgaben nachkommen.
Das heißt die Behörde hätte die Hunde schon eher einziehen müssen vom Gesetzt her oder?
LG
Sacco
Bestehende Auflagen überprüfen und durchsetzen, Nichtreaktionen nicht ungeschehen belassen. Ist als Ende durchgeführter Maßnahmewege wegen Nichteinhaltung der Besitzer das Einziehen des Hundes von Amts vorgesehen, dann ja.
Dazu muss die Behörde ihren Pflichten und Aufgaben nachkommen und das war sträflicherweise in Hamburg nicht der Fall.
Dieser Hund konnte binnen weniger Monate wissentl. und somit sämtl. Behörden bekannt, viele Mitmenschen und Hunde in Gefahr bringen, er war ebenso nicht unbekannt wie sein Besitzer ...
Warum hat der Täter dann nur 3,5 Jahre Haft bekommen?
Wenn die Gesetzeslage ausreichen würde, würde in diesen Fällen nicht die Frage nach dem Vorsatz gestellt werden müssen.
Weil das Jugendschwurgericht am LG Hamburg keinen Vorsatz (wissen & wollen) als erwiesen sah.
Behördenversagen im Sinne von nicht ihrer Pflichten und Aufgaben nachkommen.
Das Kind ist unter unvorstellbarer, grausamer Qual zu Tode gekommen!
Behörden hatten Kenntnis, beide Hunde bissen zuvor mehrere Menschen und Hunde, ein Hund kam m.E.n. durch einen der Angriffe zu Tode ... Behördenversagen kann so brutal sein!