Natürlich kommt es vor, dass Anzeigen folgenlos bleiben! Aktenkundig sind, bzw. ist eine Anzeige dennoch.
Als Anzeigenerstatter kann ich um die Vorgangsnummer (Aktenz:.) bitten, ob bei der Polizei oder der STA angezeigt spielt dabei keine Rolle! Ich weiß allerdings nicht, ob das im Österreicher Rechtssystem auch möglich ist so wie hier in DE?
Und dass die Beweislage bei einer Anzeige nicht unerheblich ist, ist sachlogisch.
Wer weiß, ob bisher genug belastendes Material gegen ihn vorlag, also in den vorherigen Anzeigen ... die jetzigen Videos inhaltlich, auch in der Menge und u.a. oft mit ihm selbst abgebildet (Ton & Bild) reichen hoffentlich als begründeter Anfangsverdacht für intensive Ermittlungsarbeit aus!