Ihr §11 ist nicht nötig, da sie nicht die Leitung hat EDITH sagt: nur wenn sie persönlich mit den Tieren umgeht - das tut sie offensichtlich (Videobeweis ist ja vorhanden) - das könnte ihr tatsächlich verboten werden. Verantwortlich ist hier aber der Verein - und da ist sie laut Website Geschäftsführer - ich revidiere hiermit also den ersten Teil. Und bzgl. des zweiten Teils könnten tatsächlich Anzeigen hilfreich sein.
2020 wurde ihr nach §11 des TSchG die Leitung einer tierheimähnlichen Einrichtung entzogen.