Beiträge von Jenny91

    Zitat

    Das stimmt soweit alles, aber das mit der Leinenpflicht stimmt nicht, da hat man dich falsch informiert.
    Solange du keinen Listenhund hast, der nicht Maulkorb- und Leinenbrefreit ist, oder du keinen Hund hast, der Auflagen bekommen hat, wie z.b. Leinen Pflicht, darfst du deinen Hund egal welcher Größe oder Rasse im Feld, Wald oder 50 meter ausserhalb bebauter Gebiete frei laufen lassen. Sofern er abrufbar ist, niemanden belästigt, nicht jagt oder die befestigten Wege verlässt.
    Selbst in Naturschutzgebieten darf dein Hund ohne Leine Laufen, solage er auf den Wegen bleibt, niemanden belässtigt, abrufbar ist und nicht jagt.
    Es gibt Städte, die diese Rechte etwas einschränken, z.b. Parkanlagen oder Grünanlagen im allgemeinen, die 50 m ausserhalb bebauter Gebiete liegen, das muss aber eindeutig durch Schilder gekenzeichnet sein.



    Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich .... Bei uns in Cottbus haben ALLE Hunde (egal wie groß) Leinenzwang. Nichtmal im Park, abgelegen von dem Wohngebiet, darf man sie ohne Leine gehen lassen. EIGENTLICH! Maulkorbpflicht besteht bei gefährlichen Hunden, das heißt Listenhunden und Hunden die bereits durch beißen und belästigen anderer Hunde und Menschen aufgefallen sind. Ich glaube auch bei Hunden einer bestimmten Größe... bin mir aber nicht sicher.

    Hallöchen,
    ich kann dir sehr sehr gut nachfühlen. Ich habe seit kurzem einen 6 monate alten Boxermixrüden zu Hause. Heute war ich beim Tierarzt weil er sehr doll Duchfall hatte und ich mir nicht mehr zu helfen wusste. Erst einmal wurde mein Kleener als Stafford beim Tierarzt in den Computer eingetragen obwohl im Pass "Boxer Mix " steht. Er hätte wohl das Aussehen. Weder ist es irgendwo nachweisbar noch steht es irgendwo das bei meinem Pup ein Stafford mit drin ist !!! Die Mutter ist ein reinrassiger Boxer!
    Die Ordnungsämter wissen zum Teil selber nicht was sie wollen ! Nichtmal die Gesetze sind eindeutig! Sie widersprechen sich zum Teil... Bleibe ruhig und wehre dich nicht gegen ein Führungszeugnis! Somit machst du die noch mehr auf dich aufmerksam! Ich werde auch erst einmal alle Vorkehrungen treffen die ich treffen müsste wenn ich einen "Kampfhund" zu hause hätte. Ich werde auch ein Wesenstest (Negativgutachten ) machen lassen. Weil im Endeffekt: was bringts dir wenn sie dir den wegnehmen weil du dich querstellst?


    Ich wünsch dir viel Glück mit deinem Hund und lass dich nicht fertig machen ... Die Gesetze sind eh gegen Hunde. Du sollst sie artgerecht halten, darfst aber keine Leine über 2 meter verwenden ? na hallo ??? und als nächstes muss ich meinem Meerschwein auch ne Leine ranmachen ... Viel Glück, ich hoffe du erwischt keinen schlechten Gutachter falls du einen bekommst.


    LG Jenny