ZitatDas stimmt soweit alles, aber das mit der Leinenpflicht stimmt nicht, da hat man dich falsch informiert.
Solange du keinen Listenhund hast, der nicht Maulkorb- und Leinenbrefreit ist, oder du keinen Hund hast, der Auflagen bekommen hat, wie z.b. Leinen Pflicht, darfst du deinen Hund egal welcher Größe oder Rasse im Feld, Wald oder 50 meter ausserhalb bebauter Gebiete frei laufen lassen. Sofern er abrufbar ist, niemanden belästigt, nicht jagt oder die befestigten Wege verlässt.
Selbst in Naturschutzgebieten darf dein Hund ohne Leine Laufen, solage er auf den Wegen bleibt, niemanden belässtigt, abrufbar ist und nicht jagt.
Es gibt Städte, die diese Rechte etwas einschränken, z.b. Parkanlagen oder Grünanlagen im allgemeinen, die 50 m ausserhalb bebauter Gebiete liegen, das muss aber eindeutig durch Schilder gekenzeichnet sein.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich .... Bei uns in Cottbus haben ALLE Hunde (egal wie groß) Leinenzwang. Nichtmal im Park, abgelegen von dem Wohngebiet, darf man sie ohne Leine gehen lassen. EIGENTLICH! Maulkorbpflicht besteht bei gefährlichen Hunden, das heißt Listenhunden und Hunden die bereits durch beißen und belästigen anderer Hunde und Menschen aufgefallen sind. Ich glaube auch bei Hunden einer bestimmten Größe... bin mir aber nicht sicher.