Hallo Stoffelfrauchen,
ich lebe in Bayern und habe auch einen Listenhund. (Kategorie 2) Bei uns muss man einen Wesenstest von einem staatl. anerkannten Gutachter für Hundewesen machen. Mit dem Gutachten kriegt man dann beim OA das sog. Negativzeugnis, wo auch drin steht, wenn Auflagen zu erfüllen sind wie Maulkorb oder Leinenzwang. Erst wenn man gegen diese Auflagen wiederholt verstösst kommt der Hund ggf. weg, aber mit Vorankündigung. Am. Staff's und Pitbulls z.B. sind bei uns Kategorie 1 und ganz verboten. Die werden auch sofort einkassiert, egal ob sie brav sind.
Wenn Du wirklich alle Vorgaben Eures Bundeslandes lt. Kampfhundgesetz erfüllt hast kann man den Hund nicht einfach wegnehmen, nur weil irgendjemand irgendwas behauptet. Da müssen die Dich erst mal vorladen und anhören und vorab ggf. verwarnen. Ich würde denen die Hölle heiss machen, wenn es sein muss auch über den Anwalt und bei der Polizei nachfragen, ob die Abnahme rechtens ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
LG
Irene aus Fürth/Bay. mit Dogo-Argentino Mix Amy