Beiträge von LucyLou

    Hey, also meine waren so mit 6 Monaten kompett stubenrein. Ab und zu gab es dann noch mal eine Ausnahme.
    Also, es wird halt schritt für schritt besser, und irgendwann muss man dann icht mehr mit lappen durch die Butze laufen^^
    Wenn er größer ist, sollte es gut möglich sein, dass deine Mutter ihn zwischen durch einmal rauslässt, oder gassi mit ihm geht.
    ich finde 6 Stunden nicht zu viel, und wenn er ein Jahr alt ist, sollte das gut zu schaffen seien, eigentlich auch schon vorher. Er muss sich halt dran gewöhnen und wenn ihr ihn dann Nachmittags und an den Wochenenden gut auslastet, sollte es nicht zum Problem werden.
    Mein Rüde verfiel am Anfang bei alleine bleiben in Zertörungswahn. Dort ging so einiges drauf. Aber auch das haben wir jetzt hinter uns. Es ist halt ein junger Hund. Eure Gegebenheiten und Einschätzungen halte ich für sehr zu treffend.
    Ihr macht das schon!!!

    Oh, das hab ich dann auch irgendwie falsch verstanden. Also noch eine Chip sollen meine auch nicht bekommen. Ja, und dann die gerade gestellte Frage, was passiert, wenn der Hund den Besitzer wechselt? Hm, und man bedenke, das bei manch armen Hund ja nicht nur 1x der Besitzer wechselt!!

    Naja, es ist halt noch ein Welpe. Ich würd auch versuchen ihn abzulenken, wenn jemand entgegenkommt. Láuf ein Stückchen weg mit ihm, oder spiel mit ihm. Versuch seine Aufmerksamkeit zu kriegen.
    Aber ich sag dir aus 2facher Erfahrung, es dauert halt ein bisschen, bis er Spaziergänger vollkommen ignoriert und an ihnen vorbeiläuft^^. Als meine dann Sitz konnten, hab ich sie sizt machen lassen und dann die Entgegenkommenden vorbeiziehen lassen. Irgendwann hab ich die Hunde dann Fuß genommen, und bin einfach vorbei. Meine Hündin ignoriert jetzt Spaziergänger, die sie nicht kennt. Meinen Rüden nehm ich dann doch noch lieber Bei Fuß!!

    Also, wenn ich das jetzt alles so richtig erfasst habe, ist das Gesetzt ja noch gar nicht durch , sondern ein Entwurf, der ersteinmal abgesegnet werden muss.
    Den Sachkundenachweis müsstest du für deinen Welpen dann ja nicht erbringen, weil du vorher ja schon Hundeerfahrung mit der Mutter gesammelt hast. Und der Welpe somit ja nicht dein Ersthund wäre.
    Aber ich würde jetzt erstmal abwarten, und wenn das Gesetzt dann Schwarz auf Weiß gedruckt wurde, dann genau schauen was drinne steht.!

    Hi, also laut HAZ ist der Führerschein nur für Leute mit "auffälliggewordenen Hunden"


    http://www.haz.de/Nachrichten/…ldete-Hunde-bekommen-Chip


    Und hier der vorläufige Gesetzentwurf:
    Niedersachsen - Hundegesetz Version 2010
    Mittwoch, 25. August 2010
    Hundegsetz Niedersachsen - Was lange währte, soll nun endlich gut werden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung Niedersachsen von 2009 wurde von Hundehaltern heftig kritisiert, worauf das zuständige Ministerium vorerst zurückruderte und mehr Zeit für die fachliche Überarbeitung in Aussicht stellte. Nun ist es endlich soweit. Die Landesregierung von Niedersachsen hat fast ein Jahr später das neue Hundegesetz auf den Weg gebracht.


    Zunächst sollen nun die entsprechenden Verbände ihre Stellungnahmen zum neuen Entwurf abgeben, bevor die Gesetzesnovelle im Landtag zur Beratung und schlussendlich zur Abstimmung gestellt werden wird.


    Wie auch in anderen Bundesländern waren Beißvorfälle in Niedersachsen ein zentraler Hintergrund für die Überarbeitung des Hundegesetzes. Unter anderem sieht die Novelle deshalb neben einem Katalog behördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, mit dem zum Beispiel Gewalttätern die Haltung von Hunden untersagt werden kann, auch neue Pflichten für alle zukünftigen Hundehalter vor.


    Zur Vorbeugung von Beißunfällen sollen potentielle Hundehalter in Niedersachsen zukünftig einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Diese Verpflichtung soll jedoch primär für erstmalige Hundebesitzer gelten. Personen, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund hatten, sollen demnach als sachkundig gelten.


    Davon ist nach Alltagserfahrungen zwar nicht unbedingt auszugehen, aber der Hintergrund für diese insgesamt begrüßenswerte Kulanz dürfte natürlich die Beschwichtigung der Gemüter sein und für Ruhe im Land sorgen. Erstmalige Hundebesitzer verpflichtend auf Hundetauglichkeit" zu prüfen, soll demnach ein Konsens sein, den auch viele langjährige Hundebesitzer unterstützen können. Aber auch Besitzer von auffällig gewordenen Hunden sollen in Zukunft einen „kleinen Hundeführerschein“ machen. Die praktische Umsetzung ist jedoch noch unklar.


    Nicht mehr um Entwurf vorgesehen soll das ursprüngliche Vorhaben sein, auch Besitzer von Hunden ab 40 Zentimeter Schulterhöhe und einem Gewicht von 20 Kilo generell per Hundeführerschein zu prüfen. Profis dürfen ebenso aufatmen, Tierärzte, Tierheimbetreiber, die Führer von Dienst-, Such- und Blindenhunden sollen ebenso wie Behindertenbegleithundeführer und Jagdscheininhaber von vornherein als sachkundig gelten.


    Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen von der CDU versucht zudem die Gemüter zu beruhigen, indem Sie darauf hinweist, man wolle mit den neuen Regelungen sowohl die artgerechte Haltung der Hunde unterstützen als auch Beißvorfällen vorbeugen.



    Neu - Haftpflicht-Versicherung für alle Hunde in Niedersachsen


    Im neuen Gesetz wird voraussichtlich auch eine elektronische Kennzeichnung jedes Hundes ab dem Alter von sechs Monaten per Transponder-Chip vorgeschrieben, zusammen mit einer damit verbundenen Erfassung der Hunde in einem zentralen Register. Ebenso sieht die Gesetzesvorlage vor, dass Hundebesitzer für ihr Tier spätestens ab dem Alter von sechs Monaten eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.



    Offene Fragen - die Umsetzung


    Die Politik muss nun beweisen, dass sie aus diesen Rahmendaten nach der Beratung mit den Verbänden (unter anderem dem Züchterverband VDH) eine praxistaugliche Umsetzung hinbekommt. Zu hoffen ist, dass Verbände und Fachleute noch im Vorfeld kritisch die Alltagstauglichkeit der Regelungen beleuchten. Es gibt zudem auch weitere Themen, die in vielen Einzelfällen immer wieder auftauchen und ebenso mit artgerechter Haltung wie (potentiell) auch dem Schutz vor Beißattacken zu tun haben können.


    So kritisieren Tierschützer immer wieder, dass Hunde aus schlechter Zucht und Billigimporte aus Osteuropa alles andere als artgerecht heranwachsen und nicht selten mit physischen und psychischen Handicaps bei Ihren neuen Besitzern ankommen. Hunde, die oft das Gegenteil eines ausgeglichenen und souveränen Hundes mit ausgeprägtem Sozialverhalten sind, sobald sie ins Rüpelalter kommen, was sich nicht selten auch im Umgang mit Artgenossen und fremden Personen widerspiegelt. Hier wäre Hunden, ihren Besitzern und der Allgemeinheit geholfen, wenn die Kriterien für den Kauf und die Zucht von Hunden entsprechend hoch gehängt würden, mit entsprecheden Aufklärungskampagnen von Seiten der Landesregierung bzw. Kommunen und verpflichtenden Belegen zur Herkunft des Hundes bei der Anmeldung eines Hundes nach seinem Erwerb.


    Ebenso wird die Frage spannend werden, ob und wie die Kommunen auffällig gewordene Hunde und Ihre Besitzer kontrollieren werden (können). Muss eine Hundehaftpflicht-Versicherung zu irgendeinem Zeitpunkt den Behörden nachgewiesen werden? Müssen Tierärzte einen fehlenden Kennzeichnungs-Chip kontrollieren? Wer darf die Eignungstests für Hundehalter durchführen? Offene Punkte gibt es noch genug. Das Gesetz soll voraussichtlich im November 2010 im Parlament beraten werden. Die Politik wird mit dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen und mit seiner Umsetzung noch viel Arbeit haben.


    (wunsch-hund)