Beiträge von LucyLou

    ich würde mich noch nicht mal trauen da durch zu fahren :
    Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
    Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.


    Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.


    Anmerkungen:



    - Rottweiler dürfen nach Frankreich einreisen. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.


    - Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.
    Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.


    Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

    http://bln.niederlandeweb.de/d…weis/heimtiere/start_html



    Hunde, Katzen und Frettchen
    Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:


    Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.


    Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.


    Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.


    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


    Aggressive Hunde
    Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.


    Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
    Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.


    Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
    Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.


    Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
    Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten dürfen in die Niederlande mitgenommen werden und zwar maximal fünf Vögel ohne Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).


    Schildkröten und andere Terrarientiere
    Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).


    Pferde
    Pferde im Intraverkehr benötigen einen Pass, einen Chip und ein Gesundheitszertifikat, dies sollte vom Veterinäramt ausgestellt sein. Da es sich nicht um einen kommerziellen Transport handelt, brauchen Sie keine Transportgenehmigung.


    Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.


    Mini-Schweine
    Man benötigt ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.

    "Fundhund “Dogge (Saupacker?)” aus Landesbergen


    Mi, 29. Februar 2012 von: Leitung Kategorie: Fundtiere, Hunde Beitrag drucken Beitrag drucken
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    Schon seit ca. 1 Woche läuft ein Doggen(Saupacker)-Rüde in Landesbergen an der Kreisstraße umher. Alle Bemühungen, das verängstigte Tier einzufangen, scheiterten. Nachdem das Tierheim Drakenburg eine große Hundefalle organisieren konnte, gelang es, das Tier schnell einzufangen. Die Dogge befindet sich nun in Drakenburg und ist, verständlicherweise, etwas eingeschüchtert. Es wird noch ein wenig Zeit brauchen, bis das Tier Vertrauen fasst. Wir sind aber guter Hoffnung und versuchen nun den Besitzer ausfindig zu machen.


    Doggen sind von Natur aus sehr sensible und sanftmütige Wesen. Der Rüde scheint auch genau das zu erfüllen. Das große Baby wird von uns nun gut versorgt!


    Nähere Informationen folgen!


    Nachtrag: Mit viel Geduld der Mitarbeiter und unserer lieben Hundeexpertin Frau Uffenkamp gelang es, den Rüde behutsam aus dem Käfig zu locken. Noch ist er ein wenig misstrauisch, aber wir schaffen das schon."