Beiträge von BerndFfm

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    Hm... ich habe nur schlechte Erfahrungen mit dem Anschallen auf dem Rücksitz gemacht. Einmal Bremsen und der Hund geht trotzdem flöten.

    Wie denn das ?

    Ein Netz wird wohl keine 300 kg aushalten, soviel "wiegt" ein Hund wenn er durchs Auto fliegt.

    Siva hat auch einmal ihren Gurt durchgeknabbert. In weiser Voraussicht hatte ich 2 gekauft.

    Event. Gurt mit "Anti-Bite" oder Teebaumöl oder sowas einreiben.

    Grüße Bernd

    Zitat

    zum fahrrad als sportgerät...ich kenn das so, dass sie im öffentlichen verkehr definitiv eine klingel und vollständige beleuchtung über einen dynamo haben müssen, sonst dürfen sie nicht gefahren werden. immerhin habe ich jahrelang kontrollen dazu machen müssen. mountainbikes und rennräder, die solche vorrichtungen nicht haben dürfen wohl nur auf waldwegen, bzw, auf nichtöffentlichen wegen geführt werden.

    Das ist definitiv nicht so. Fahrräder als Sportgerät, unter 12 kg, dürfen auch batteriegetriebene Beleuchtung haben.

    Rennräder und Mountainbikes, die nicht der StVO entsprechen, dürfen nur zum Zweck des Trainings gefahren werden, nicht um von Punkt A nach Punkt B zu kommen.

    Wie gesagt, geregelt durch Allgemeinverfügung, nicht durch Gesetze.

    Grüße Bernd

    Hallo Leute !

    Früher war ich Radfahrer (Rennrad und Mountainbike), jetzt bin ich Hunde-Papi. Ich kann die Sache also von beiden Seiten sehen.

    Ich hatte als Radfahrer auch einige unangenehme Begegnungen mit Hunden und deren Haltern.

    Beispiel : Ich fahre auf einem Radweg bergab, da sehe ich einen Menschen am Rand stehen, der mich anschaut. Kurz vor ihm sehe ich eine Flexileine von ihm quer über den Radweg in ein Gebüsch. Ich musste Vollbremsung machen und hab ihm dann meine Meinung gesagt. Vollbremsung mit Rennrad ist sehr gefährlich, man legt sich da schnell hin.

    Danach bin ich nur noch auf Strassen gefahren, nicht mehr auf Radwegen. Da wird man allerdings von Autofahrern beschimpft und sogar manchmal abgedrängt.

    Es ist wie bei allem im Leben, Rücksicht auf andere ist das Wichtigste für ein friedliches Miteinander.

    Ich mit Rad :

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    Grüße Bernd

    Zitat

    sein rad war nicht einmal verkehrstauglich...rennrad ohne klingel, ohne lampen, ohne rückstrahler...damit darf er im öffentlichen verkehr gar nicht fahren.

    Doch, darf er ! Das Fahrrad gilt in diesem Fall nicht als Fahrrad gemäß Stvo sondern als Sportgerät. Ist nicht per Gesetz, sondern per Allgemeinverfügung geregelt. So dürfen / müssen Fahrradgruppen mit mehr als 6 Rädern auch in 2 Reihen fahren.

    Zitat

    Im Schadensfall hätte der Typ sicher eine Mitschuld bekommen, denn ersten war er wohl zu schnell (wenn man es nachweisen kann) und zweitens war sein Fahrrad nicht gemäß der StVO ausgerüstet.

    Es gibt bei Fahrrädern weder Geschwindigkeitsbeschränkung noch eine Tachopflicht.

    Natürlich gilt beim Fahrradfahren die Sorgfaltspflicht, also nicht schnell fahren wenn Hindernisse voraus sein könnten.

    Grüße Bernd

    Hallo Klaus,

    ich habe Siva jetzt erstmal zu einer Hundeschule hier für Grundgehorsam angemeldet.

    Es gibt hier bei mir in der Nähe (Erlensee) auch eine Schule die man-Trailing anbietet, das ist natürlich besser für mich.

    Meine Siva wurde mir vom Tierheim Rüsselsheim vermittelt ;-)

    Grüße Bernd