Hallo Nikky,
als Hundehalter hat man eine Generalschuld wenn sich jemand vor dem Hund erschreckt und sich verletzt. Auch wenn der Hund nichts gemacht hat.
Genauso wie man mit dem Auto auch eine Teilschuld bekommen kann, nur weil man Auto fährt.
Wer's nicht glaubt, ich suche die Urteile dazu gerne raus.
Mich stört halt dass wegen jeder Kleinigkeit gleich zum OA gerannt wird, weil anscheinend die Meinung herrscht (zu Recht?) wer zuerst anzeigt kriegt Recht.
Grüße Bernd