Beiträge von minovieh

    nein, wir hatten sie von einer Frau bekommen, die sie nicht mehr halten konnte. Diese hatte sie wiederrum auch von einer und diese hatte sie aus dem Tierheim geholt.

    Wie sieht das denn aus, ich muss ja den vorherigen Besitzer angeben in dem Antrag, wird der dann auch nochmal angeschrieben, da er, die 6 Monate in denen sie bei ihr war, anscheinend nicht beim finanzamt angemeldet hat?
    und muss dieser dann auch noch zahlen?

    Hallo,
    ich wohne in Berlin und habe seit dem 2ten Weihnachsfeiertag letzten Jahres eine 11 Jahre alte Spitz-Collie Mischlingshündin - zusammen mit meinem Freund.
    Dazu sind mein Freund und ich beide ALG2-Bezieher.

    Ich habe im Intenet gelesen, dass man sich befreien kann, wenn man den Hund schon vor dem Bezug der Stütze besessen hat.

    Sie ist zwar auf mich gechipt, aber nur, weil er für knapp 2 Monate, bis zum 31.1.09 keine Meldeadresse hatte.
    ALG2 würde er ab dem 11.02.09 beziehen ( Ist alles noch in Bearbeitung, wegen Unterlagen nachreichen etc. Bescheid wird ihm aber demnächst zugeschickt ), dass heißt, er hätte ja schon vorher den Hund gehabt.

    Wie sieht das aus, hat davon jemand Ahnung, denn der Bericht im Internet ist von 2003 und ich weiß nicht, ob das heutzutage noch gültig ist.

    Das Finanzamt hat mich halt jetzt angeschrieben, da sie auf meinen Namen "noch" gechipt ist.

    Viele Dank und Liebe Grüße, Mino