Hallo,
leider gab es vor kurzem einen unangenehmen Vorfall mit meinem Hund und dem Hund unserer Nachbarin. Die Die Hunde können sich nicht leiden, und mein Hund hat den der Nachbarin gebissen. Die Bisswunden mussten genäht werden. Unsere Nachbarin war natürlich entsetzt und völlig aufgelöst. Abends zitierte sie mich nochmal in ihr Haus, um mir ihren verarzteten Hund zu zeigen.
Ich entschuldigte mich nochmals bei ihr, obwohl ihre Hunde nicht angeleint waren und sagte ihr nochmals, das ich die Tierarztrechnung am nächsten Tage begleichen werde, sowie auch die Nachbehandlungskosten.
Sie ereiferte sich aber immer mehr, machte mir Vorhaltungen und sagte, mein Hund sei ja eine Waffe.
Jedenfalls hat sie dann drei Wochen nach dem Vorfall eine Anzeige beim Ordnungsamt gemacht.
Gestern erhielten wir ein Schreiben, unser Hund soll jetzt zum Wesenstest, wir sollen einen Versicherungsnachweis erbringen,sowie einen Sachkundenachweis und unseren Hund chippen lassen.
Alles kein Thema, unser Hund ist versichert und schon seit Jahren gechippt. Wir haben jahrelang, bzw. schon immer Hunde besessen und ich habe auch diesen Sachkundenachweis.
Jetzt meine Frage, wenn ich meinen Mann als Hundehalter angebe, muss er dann auch mit ihr zum Wesenstest.?
Und muss er dann auch die Sachkundeprüfung haben?
Oder reicht es, wenn ich die Sachkundeprüfung habe, er die Bescheinigung über die Hundehaltung seit Jahren von der Tierärztin und er dann mit ihr den Wesenstest macht? Wen muss ich in diesem Fall als Hundehalter angeben?.
Vielen Dank für eure Hilfe
Trixy