Beiträge von waldichen

    Ich habe mir jetzt noch mal den Vertrag durchgelesen.Ich finde nichts, über einen Eigentumsvorbehalt, geschweige denn einen erweiterten Eigentumsvorbehalt. Es steht im ersten Satz : Die Abgabe des Tieres erfolgt unter folgenden Bedingungen.......
    Dann folgt eine Aufzählung. Darin steht allerdings auch, die Abgabe an einen neuen Halter bedarf seiner Zustimmung. Aber ich hab ja den Vertrag erst nach 1,5 Jahren gesehen. Der Streit geht ja jetzt schon seit August. Da war der Typ beim Anwalt. Dann hat er sich bis Dezember nicht mehr gerührt. Ich dachte die Sache ist erledigt. Bis ich am Freitag Post vom Gericht bekam.....
    Ich glaube, dem gehts nur um die 500€ Vertragsstrafe.

    Das mach ich natürlich am Montag. Hab um 16 Uhr den Termin. Ich wollt mich ja schon mal vorb hier informieren. Es gehen einem ja so viele Gedanken durch den Kopf. Letztendlich gehört der Hund schon seid fast zwei Jahren zur Familie.

    Ich bedanke mich erstmal. Natürlich kann die Sache auch in anderen Foren besprochen werden. Ich bin ja dankbar, wenn es irgendwo einen ähnlichen Fall gab und dieser auch vor Gericht landete.
    Ich habe mit meiner Bekannten nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, aber meine Lebensgefährtin ist ja Zeuge. Aber das ist ja auch gar nicht der Streitpunkt. Vielmehr geht es ja darum, ob diese Schutzverträge denn auch nach zwei Jahren noch angefochten werden können. Wenn ich ein Tier abgebe, kann ich ja nicht für den Rest des Tierlebens die Oberaufsicht über das Tier haben. In meinem Kopf gilt halt : abgegeben und Ende. Konntrolliert werden darf dann nur wenn begründeter Verdacht auf Straftaten oder ähnliches ( Tierversuch ) besteht.

    In dem Schutzvertrag steht was von einer Vergütung die gezahlt wurde. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht extra aufgeführt. So genau kenn ich mich bei diesen Schutzverträgen nicht aus. Laut HGB ist ja ein Tier eine Sache. Diese wechselt bei Übergabe den Eigentümer. Wenn eine Vergütung gezahlt wird, kommt das einem Kaufvertrag sehr nahe. Aber wie das nun genau bei diesen Schutzverträgen ist, weiß ich leider nicht. Vielleicht ist ja schon mal jemandem was ähnliches passiert.

    Hallo,
    ich weiss nicht genau, ob es hier schon etwas zu diesem Thema gibt.
    Folgendes ist mir passiert:
    Ich habe von einer Bekannten vor fast zwei Jahren (März 2007) einen Hund gekauft. Im Sommer 2008 meldete sich der Erstbesitzer bei mir und forderte seinen Hund zurück. Er hatte meiner Bekannten den Hund mit einem Schutzvertrag verkauft. Es gibt auchg die Klausel, dass sie den Hund nicht ohne seine Zustimmung abgeben darf.
    Ich habe beim Kauf des Tieres von diesem Vertrag gewusst, aber nicht von dieser bestimmten Klausel. Da ich Kaufmann von Beruf bin, weißß ich, das es solche Verträge eigentlich nicht gibt. Kann jedenfalls im BGB nichts finden. Wenn Geld fließt, ist es ein Kaufvertrag.
    Meine Frage ist nun, Kann er den Hund auch von mir zurückfordern?


    Vielen Dank im Voraus
    Jan