ZitatEigentlich ist es denkbar einfach:
Im Gesetz steht, dass das zufügen von Leid und Schmerz ohne vernünftigen Grund nicht erfolgen soll.
Eine vermeidbare Operation fällt darunter.
Es wird also von den Käufern und Züchtern in Kauf genommen, dass dem Hund Leid und Schmerz zugefügt wird.
Viele Grüße
Corinna
durch einen Ärzte Fehler? KOnnte das beim Kauf jemand wissen? Nein leider nicht...