Beiträge von wölffin

    Meiner Ansicht nach sollte der Hund dann zunächst ignoriert werden. Wenn er beim ersten Kommando nicht gehorcht, drehst Du Dich um und gehst weg. Dann wird das Spiel sofort uninteressant und der Hund "gewinnt" nicht. Er wird Dir folgen, dann ignorierst Du ihn. Nach einer Weile des Ignorierens beginnst Du, ihm Kommandos (Sitz, Platz, etc.) zu geben. Wenn er diese Kommandos befolgt, kannst Du wieder beginnen, mit ihm zu spielen. Akzeptiert er noch immer nicht, dass Du das Sagen hast, gehst Du eben wieder weg, damit beendest Du das Spiel. Irgendwann wird der Hund gelernt haben, dass er nicht der Chef ist und wird sein Spielzeug hergeben. Hierzu ist jedoch eine absolute Konsequenz erforderlich ebenso wie eine gute Bindung und die Überzeugung, Rudelchef zu sein. Der Hund liebt klare Regeln!


    LG
    Anja

    Wir hatten die gleichen Probleme, ein Nachbar hat sich beschwert, weil unsere Hund angeblich dauerhaft bellen und jaulen würden. Wir wissen, dass unsere Hunde viel zu faul sind, den ganzen Tag Terz zu machen. Dann haben wir über 14 Tage lang ein Diktiergerät laufen lassen, das bei Geräusch anspringt und siehe da, sie haben vielleicht mal eine halbe Minute gebellt, zwei Mal am Tag für max. 5 Minuten gespielt und waren ansonsten ruhig. Insofern konnten wir diese Vorwürfe entkräften.


    Ich würde mich nicht so verrückt machen, es ist ein übliches Druckmittel einer Hausverwaltung bzw. eines Vermieters, da dieser die Unkenntnis der Mieter ausnutzt. Eine Strafe aufgrund nicht rechtzeitig abgeschafften Hundes ist sowieso Schwachsinn, dies würde ich niemals zahlen.


    Lasst Euch doch nicht so in die Enge treiben! Vermieter sind nicht allmächtig! Maßgeblich ist, ob ein Urteil vorliegt, vorher ist gar nichts zu wollen vom Vermieter.


    Weitere Fragen zum Mietrecht beantworte ich gerne.


    LG
    Anja

    Aaaalso, es ist einfach so, wenn keine schriftliche Genehmigung laut Mietvertrag zur Hundehaltung vorliegt, dann muss man sich jeden weiteren Hund schriftlich genehmigen lassen. Liegt diese nicht vor, kann der Vermieter verlangen, dass der vertragswidrige Gebrauch (durch die Hundehaltung) beendet wird. Er hat zunächst aufzuforden, den vertragswidrigen Gebrauch zu beenden, sprich den Hund abzuschaffen, der nicht genehmigt ist. Sollte dies nicht geschehen, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Solange diese Aufforderung nicht schriftlich vorliegt, passiert auch nichts. Sollte jedoch diese Aufforderung schriftlich eingehen, würde ich mir eine neue Wohnung suchen oder den Hund abschaffen. Es ist ganz egal, was die Leute im Haus dazu sagen, ob nun von allen eine Unterschrift vorliegt oder nicht, wenn der Vermieter nicht will, will er eben nicht. Man kann zwar mit ihm sprechen, insbesondere wenn weitere Hunde im Haus leben, doch einen Anspruch auf Genehmigung hat man eben nicht. Sollte die Aufforderung zur Abschaffung des Hundes vorliegen, kann man zwar probieren, dagegen juristisch anzugehen, doch es kommt dann sehr auf den Richter an, eine Garantie zur Genehmigung gibt es nicht, es liegt einfach im Ermessen des Vermieters bzw. des Richters.


    Bitte lasst Euch vor Anschaffung eines Hundes die Genehmigung dazu schriftlich erteilen! Ihr tut ansonsten weder Euch noch dem Hund einen Gefallen!


    Dennoch drücke ich die Daumen, dass die Geschichte gut ausgeht.


    LG
    Anja