und es gibt immernoch andere möglichkeiten. als ta würde ich mir in meine praxis eine zwingeranlage bauen und solche hunde verwahren, bis ein wesenstest gemacht werden kann. wenn die besitzerin dagegen ist ("nee, sofort einschläfern!" - was wohl kaum jemand ist, der einfach keine lust hat steuern zu zahlen.) würde ich mir das mit allen risiken unterschreiben lassen.
ich denke, dass man damit einen gangbaren weg geht. und ich kann mir nicht vorstellen, dass solch eine maßnahme für einen gestandenen ta nicht finanzierbar wäre. und wenn ich kein gestandener arzt bin kann ich immernoch netzwerke schaffen, wenn mir das wohl der tiere am herzen liegt. es gibt zig tierschutzvereine, mit denen man als ta zusammenarbeiten könnte.
zum thema schaden durch unterlassung: ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer solchen vorgangsweise der ta wirklich automatisch dran ist.
klar, wenn er einfach nur "nein, ich mach das nicht." sagt schon. aber wenn er unter zeugen dem besitzer verschiedene handlungsmöglichkeiten vorliegt, ihm anbietet den hund zu verwahren oder, oder, oder dann müsste das doch gehen.
schließlich ist er sachverständig, genau deswegen sollte er möglichkeiten finden, dem hund zu helfen.
was ist denn mit seiner verantwortung gegenüber dem tierschutzgesetz?
was ist denn, wenn ein hh mit seinem angeblich aggressiven hund kommt und die zähne gezogen haben will. und der ta das nicht macht. ist er dann auch verantwortlich für den nächsten beißvorfall?
wenn ich als erzieherin einen verdacht bezüglich kindesmisshandlung habe, gibt es auch mehrere wege die situation aufzudecken. ich muss nicht sofort bei einem blauen auge die polizei in die kita rufen, obwohl ich die zuständige bin. ich kann zurst eine verdeckte ermittlung durch die jugendamt einschschalten, den amtsarzt/einen kinderpsychologen konsultieren und durch gespräche näheres herausfinden.
denn es gibt eben auch verletzungen, die heftig aussehen und beim spielen entstanden sind. da hab ich schon sachen gesehen...wenn man da jedesmal die polizei eingeschaltet hätte, hätten die kinder ein heftiges trauma und die eltern ebenfalls.
manchmal ist es besser nicht sofort spontan handeln zu müssen, sondern als zuständiger einen notfallplan zu haben, bevor dieser fall eintritt.